Die Literaturangaben und sonstigen Hinweise dienen allein der Information. Sie
sind von der Vermutungswirkung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV
ausgenommen.
[1]
Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere
auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien
durchführen; § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland
tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)