3. Begriffsbestimmungen

3.1 Verdachtsfälle

Als Verdachtsfälle gelten Personen mit Influenza-typischer Symptomatik (influenza-like illness, kurz ILI, siehe Nr. 4.1.3) während einer Influenzaepidemie bzw. -pandemie.

3.2 Patienten

Personen, die an einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenza erkrankt sind oder die unter entsprechendem Infektionsverdacht (Verdachtsfälle) stehen, werden in dieser Regel als Patienten bezeichnet. Das gilt unabhängig davon, ob sich diese Personen in medizinischen Einrichtungen oder in medizinischer Versorgung befinden.