Der Fragen-Antworten-Katalog befasst sich nicht mit über den Arbeitsschutz hinausgehenden REACH-Fragestellungen, die bereits über eine Vielzahl von Informationsquellen
(siehe Helpdesks) abgedeckt sind. Bei Bezügen zur Einstufung und Kennzeichnung
werden die Begrifflichkeiten der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008, CLP-VO)
verwendet.
In der folgenden Übersicht sind alle Fragen in Form eines Verzeichnisses zusammengestellt:
1
| Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH
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Frage 1.1:
| Was hat sich beim Sicherheitsdatenblatt geändert?
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Frage 1.2:
| Darf ein Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsdatenblatt verwenden, das formal nicht der REACH-VO entspricht?
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Frage 1.3:
| Welche Bedeutung hat die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt?
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Frage 1.4:
| Warum hat mein Sicherheitsdatenblatt keinen Anhang?
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Frage 1.5:
| Welche Angaben muss der Expositionsszenario (ES) im Anhang des Sicherheitsdatenblatts enthalten?
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Frage 1.6:
| Welche Bedeutung haben die Begriffe "Verwendung" und "identifizierte Verwendung"?
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2
| Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen
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Frage 2.1:
| Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung?
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Frage 2.2:
| Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird?
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Frage 2.3:
| Ist eine Verwendung eines Stoffes oder Gemisches zulässig, von der der Lieferant im eSDB abrät?
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Frage 2.4:
| Wie ist zu prüfen, ob die Verwendungsbedingungen des Expositionsszenarios eingehalten werden?
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Frage 2.5:
| Machen die im eSDB bzw. ES beschriebenen Schutzmaßnahmen eine eigene Gefährdungsbeurteilung überflüssig?
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Frage 2.6:
| Wird die Informationsermittlung nach § 6 der GefStoffV vollständig durch die Informationen des Lieferanten nach der REACH-VO abgedeckt?
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Frage 2.7:
| Ist das Expositionsszenario des eSDB bereits eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Absatz 8 GefStoffV)?
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Frage 2.8:
| Wird die Verpflichtung erfüllt, das technische Regelwerk zu beachten (§ 7 Absatz 2 GefStoffV), wenn die im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
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Frage 2.9:
| Sind die Gefährdungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert (§7 Absatz 4 GefStoffV), wenn alle im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
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Frage 2.10:
| Muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung gemäß § 6 Absatz 1 GefStoffV durchführen oder hat der Inverkehrbringer im Rahmen der REACH-Registrierung dies bereits erledigt?
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Frage 2.11:
| Enthält das SDB alle erforderlichen Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)?
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Frage 2.12:
| Muss eine Expositionsermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durchgeführt werden, wenn die Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB umgesetzt sind?
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Frage 2.13:
| Wenn die RMM gemäß den eSDB angewendet werden, kann dann von der Einhaltung des DNEL ausgegangen werden?
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Frage 2.14:
| Kann im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 7 Absatz 9 GefStoffV der DNEL als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden?
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Frage 2.15:
| Sind im SDB zu einem Gemisch in Abschnitt 8 stets alle DNEL für die gefährlichen Inhaltsstoffe genannt?
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Frage 2.16:
| Sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren durch die Umsetzung der Angaben im eSDB erfüllt?
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3
| Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV
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Frage 3.1:
| Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber?
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Frage 3.2:
| Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt?
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Frage 3.3:
| Was besagt der DMEL?
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Frage 3.4:
| Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein DMEL für den Arbeitgeber?
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Frage 3.5:
| Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht?
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Frage 3.6:
| Wie kann der DMEL samt damit verknüpftem Risikowert bei der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?
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Frage 3.7:
| Sind die im SDB mitgeteilten RMM, mit denen die Einhaltung eines DMEL gewährleistet werden sollten, ausreichend?
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4
| Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung
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Frage 4.1:
| Muss eine bestehende Gefährdungsbeurteilung nach Erhalt eines eSDB überprüft werden?
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Frage 4.2:
| Was hat der Arbeitgeber zu tun, wenn die RMM aus dem eSDB nicht mit den Schutzmaßnahmen einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen?
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Frage 4.3:
| Dürfen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von den im eSDB übermittelten Risikomanagementmaßnahmen abweichen?
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Frage 4.4:
| Ist bei den RMM im eSDB die Rangfolge der Schutzmaßnahmen berücksichtigt?
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5
| Sonstige Informationen unter REACH
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Frage 5.1:
| Für welche Gefahrstoffe werden dem Arbeitgeber "sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen" nach Artikel 32 REACH-VO übermittelt?
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Frage 5.2:
| Welche Informationen nach Artikel 32 REACH-VO sind für die Gefährdungsbeurteilung verwendbar, welche nicht?
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Frage 5.3:
| Was bedeutet "Waiving"?
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Frage 5.4:
| Was bedeutet es für den Arbeitgeber, wenn im eSDB oder in Informationen nach Artikel 32 der REACH-VO auf Waiving hingewiesen wurde?
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Frage 5.5:
| Welche Informationen erhält der Arbeitgeber zu Erzeugnissen?
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6
| Zulassung, Substitution, Beschränkung
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Frage 6.1:
| Erübrigt sich bei Vorliegen einer Zulassung unter der REACH-VO die Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung?
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Frage 6.2:
| Hat der Arbeitgeber für Stoffe, die sich auf der Kandidatenliste befinden, zusätzliche Maßnahmen nach GefStoffV zu treffen?
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Frage 6.3:
| Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XIV REACH-VO aufgeführt ist (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)?
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Frage 6.4:
| Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber in seiner Rolle als nachgeschalteter Anwender bei Verwendung eines zugelassenen Stoffes?
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Frage 6.5:
| Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XVII REACH-VO aufgeführt ist (Beschränkungen)?
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Frage 6.6:
| Wie erhält der Arbeitgeber Informationen über Zulassungen und Beschränkungen?
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