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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

Bekanntmachung 910

Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Ausgabe Juni 2008
(GMBl Nr. 43/44 vom 1. September 2008, S. 883; zuletzt geändert GMBl Nr. 40 vom 13. September 2012, S. 717)

 

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Diese fachlichen Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozi-ales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.