Der Arbeitgeber hat den Antrag auf Ausnahme von der Anwesenheitspflicht des ermächtigten Arztes nach § 12 Abs. 1 Satz 2 DruckLV zu begründen. Die Maßnahmen, die die Erstversorgung drucklufterkrankter Arbeitnehmer gewährleisten, sind durch die folgenden Unterlagen nachzuweisen:
1. | Verpflichteter ermächtigter Arzt |
1.1. | Name und Anschrift |
1.2. | Nachweis der Ermächtigung |
1.3. | Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen |
1.4. | Nachweis seiner gesundheitlichen Eignung |
1.5. | Nachweis über den voraussichtlichen Zeitraum zwischen seiner Alarmierung und Eintreffen auf der Baustelle (z. B. durch Kartenausschnitt) |
2. | Ggf. verpflichtete Bereitschaftsärzte |
2.1. | Namen und Anschriften |
2.2. | Nachweis der Qualifikation |
2.3. | Nachweis über den voraussichtlichen Zeitraum zwischen deren Alarmierung und Eintreffen auf der Baustelle (z. B. durch Kartenausschnitt) |
3. | Betriebshelfer nach § 18 Abs. 1 Nr. 6 DruckLV (ggf. nachzureichen) |
3.1. | Namen |
3.2. | Nachweis der Qualifikation |