7 Zusammensetzung der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich mindestens zusammen aus:
- einem Vertreter der zuständigen Behörde als Vorsitzender,
- einem Vertreter des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung als
Beisitzer,
- einem nach § 13 DruckLV ermächtigten Arzt als Beisitzer.