Abhängig von Druck und Zeit erreicht das menschliche Gewebe bei Überdruckexposition eine zusätzliche Stickstoffaufsättigung. Dieser Stickstoffüberschuss kann in engen physiologischen Grenzen vom Organismus beim Übergang zum Normaldruck kontrolliert über die Lunge wieder abgegeben werden. Dabei sind bestimmte Druckstufen (Haltestufen) für tabellarisch festgelegte Mindestzeiten einzuhalten auf denen das Dekompressionsgas (Luft, Sauerstoff oder Mischgas) geatmet wird.
Bei Luft als Dekompressionsgas kommt als Druckgradient für die Stickstoffelimination nur der geringe Druckgradient zwischen dem aktuellen Gewebepartialdruck und dem Stickstoffpartialdruck der Atemluft auf der Haltestufe zum Wirken. Die Dekompression benötigt dabei viel Zeit.
Bei der Verwendung von 100 % Sauerstoff als Dekompressionsgas kommt dagegen der gesamte Druckgradient zwischen Gewebedruck und Umgebungsdruck zum Tragen, die Entsättigung des Gewebes erfolgt in kürzerer Zeit. Durch die Atmung von Sauerstoff im Überdruck steigt zusätzlich der Anteil von physikalisch im Blut gelöstem Sauerstoff um ein Vielfaches an, die Sauerstoffversorgung der Gewebe wird dadurch gesteigert. Mögliche Mikrozirkulationsstörungen durch Stickstoffblasen können somit bereits im Entstehen unterbunden werden. Spezifische Wirkung des Sauerstoffes ist auch die Verkleinerung von Stickstoffblasen und ein gewebeabschwellender Effekt.
Studien aus jüngerer Zeit haben nachgewiesen, dass unter Anwendung der Sauerstoffdekompression mit den Tabellen der DruckLV (1997) die Häufigkeit von Dekompressionserkrankungen signifikant gesenkt werden konnte.
Voraussetzung für solche Ergebnisse ist jedoch der sichere Umgang mit Sauerstoff. Die fortlaufende Analyse der Kammerluft als primäre Brandschutzmaßnahme ist ebenso zwingend wie die unbedingte Einhaltung der Expositionsgrenzen für Sauerstoff nach Druck und Zeit. Mit der Sauerstoffatmung darf erst begonnen werden, wenn der Druck in der Personenschleuse auf 1,0 bar abgesenkt ist. Sauerstoffatmung bei höheren Drücken ist nur auf ärztliche Anordnung und Überwachung als Therapiemaßnahme zulässig. Sauerstoff ist ein Medikament mit der Gefahr einer gefährlichen Überdosierung. Die Einbindung eines fachkundigen ermächtigten Arztes in die Überwachung der Druckluftexpositionen sichert, auch bei notfallmäßigen Überschreitungen der Expositionsgrenzen vor den Gefahren einer akuten und der chronischen Sauerstoffvergiftung.