Der Aufbau des technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung richtet sich nach Themenschwerpunkten, die sich an der Biostoffverordnung orientieren. Die Eingruppierung der TRBA in dieses System erfolgt durch die Vergabe einer dreistelligen Zahl. Dabei benennt die erste Ziffer den jeweiligen Themenschwerpunkt und die zweite Ziffer einen bestimmten Bereich innerhalb dieses Schwerpunktes; die dritte Ziffer stellt die fortlaufende Nummerierung innerhalb des genannten Bereichs dar.
Die Themenschwerpunkte gliedern sich wie folgt:
001 - 099 | Allgemeines, Aufbau und Anwendung |
100 - 299 | Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
300 - 399 | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
400 - 499 | Gefährdungsbeurteilung |
500 - 599 | Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen |
600 - 699 | Beschlüsse des ABAS zu Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in besonderen Fällen |