Ausgabe November 2007
(GMBl Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 82)
Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe 001 (TRBA 001) enthält
Hinweise zum technischen Regelwerk zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV).
Die TRBA und Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.