Anhang 2: Fachkunde

1. Zielsetzung

Für den Einsatz in biologischen Gefahrenlagen sind spezielle Kenntnisse unabdingbar. Zur Vermittlung der Fachkunde sind in der Regel spezielle Lehrgänge erforderlich. Die Teilnehmer sollen nach Ablauf des Lehrgangs befähigt sein, folgende Tätigkeiten in Ergänzung zu seiner jeweiligen Fachaufgabe umfassend und sicher durchzuführen:

Um diese Aufgaben durchführen zu können, müssen den Teilnehmern Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen gegenüber "Biologischen Gefahrenlagen" vermittelt werden.

2. Umfang

Es kommt darauf an, dass der Lehrgangsteilnehmer

3. Vermittlung

Die Stoffvermittlung soll in Form von Unterricht und praktischen Übungen erfolgen. Durch handlungsorientierte Ausbildung sind Einzelqualifikationen wie Umsicht, Zuverlässigkeit, Fachwissen, Aufmerksamkeit, Einschätzen der Auswirkungen der Arbeit sowie die Auswertung und Bewertung von Informationen auszuprägen und zu festigen.

Die mit der Fachkunde erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind durch regelmäßige, mindestens einmal jährlich durchzuführende Schulungen aufzufrischen und zu trainieren.

Aus- und Fortbildung im Sinne der aktuellen Regeln der Feuerwehrdienstvorschrift 500 sind als gleichwertig anzusehen.