Diese TRBA findet Anwendung, wenn bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Archivgut biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) frei werden oder frei werden können und Beschäftigte dabei mit diesen Biostoffen in Kontakt kommen können. Tätigkeiten, bei denen dies der Fall ist, sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV).