Die Begriffsbestimmungen unter 2.1 bis 2.3 beziehen sich auf Grund des Anwendungsbereichs dieser TRBA auf den Teilaspekt der luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe. Davon abzugrenzen ist das Vorhandensein von biologischen Arbeitsstoffen in Materialien oder an Gegenständen.
Die Konzentration von Bakterien und Pilzen in der Luft ist die in der Einheit des Luftvolumens befindliche Anzahl von Bakterien und Pilzen. Sie wird bei kultivierungsabhängigen Verfahren angegeben als die Anzahl koloniebildender Einheiten (KBE) pro m3 Luft.
Der technische Kontrollwert legt die Konzentration biologischer Arbeitsstoffe in der Luft für einen bestimmten Arbeitsbereich, ggf. auch für ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten Anlagentyp fest, die grundsätzlich nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Dieser Wert dient der Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und wird vom ABAS festgelegt. Er kann als Summenwert oder bezogen auf Mikroorganismengruppen definiert werden. Der TKW ist an die jeweils festgelegte Messstrategie gebunden.
Exposition wird verstanden als das Vorhandensein von Bakterien und Pilzen in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug.
Der Arbeitsbereich ist der zu beurteilende räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes. Dieser kann einen oder mehrere Arbeitsplätze umfassen. Er wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Das Messverfahren umfasst das oder die Bestimmungsverfahren, die Anzahl der zu nehmenden Proben und deren räumliche und zeitliche Verteilung sowie die Rechenvorschrift, die zum Messwert oder Messergebnis führt.
Allgemeine Hinweise zur Messung von Bioaerosolen am Arbeitsplatz finden sich z. B. in [1].
Beim Einsatz eines Bestimmungsverfahrens sind unter Berücksichtigung der Messaufgabe und der im Arbeitsbereich herrschenden Bedingungen die Randbedingungen der Probenahme festzulegen. Sie umfassen
Um die Vergleichbarkeit von Messwerten zu sichern, ist es erforderlich, bei den Bestimmungsverfahren für Bakterien und Pilze in der Luft in Arbeitsbereichen alle den Messwert wesentlich beeinflussenden Verfahrensschritte durch Konvention festzulegen. Liegen für das Bestimmungsverfahren technische Regeln vor, sind diese bevorzugt anzuwenden. Eine Beschreibung der von den örtlichen Begebenheiten unabhängigen Bestimmungsverfahren ist den Veröffentlichungen qualifizierter Fachgremien zu entnehmen.Sie enthält Angaben zur Durchführung