2 Begriffsbestimmungen

2.1 Biologischer Arbeitsstoff (Biostoff)

(1) Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen sowie mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierte Agenzien, die den Menschen durch Infektionen, infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten, Toxinbildung oder sensibilisierende Wirkungen gefährden können.

(2) Den Biostoffen gleichgestellt sind Ektoparasiten, die beim Menschen eigenständige Erkrankungen verursachen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können sowie technisch hergestellte biologische Einheiten mit neuen Eigenschaften, die den Menschen in gleicher Weise gefährden können wie Biostoffe.

2.2 Mikroorganismen

Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären mikroskopisch oder submikroskopisch kleinen biologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind, insbesondere Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze.

2.3 Archaea und Bacteria

Archaea und Bacteria sind die beiden prokaryotischen Domänen des Lebens.

2.4 Bakterien

"Bakterien" ist die im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Sammelbezeichnung für Bacteria und Archaea (Prokaryonten), obwohl in modernen wissenschaftlichen Abhandlungen mit der Bezeichnung "Bakterien" in der Regel tatsächlich die Domäne Bacteria gemeint ist.

2.5 Toxine

Toxine im Sinne dieser TRBA sind Stoffwechselprodukte oder Zellbestandteile von Biostoffen, die infolge von Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut beim Menschen toxische Wirkungen hervorrufen und dadurch akute oder chronische Gesundheitsschäden oder den Tod bewirken können.