Schutzmaßnahmen:
Regeln der guten Zellkulturtechnik

Zum Schutz der Beschäftigten sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelungen zu beachten. Der Stand der Technik, niedergelegt in der TRBA 100 [1] in Verbindung mit Anhang 1 Grundregeln guter mikrobiologischer Technik, ist zu gewährleisten.

Des Weiteren dienen folgende Regeln primär der Vermeidung von mikrobiologischen Kontaminationen und/oder Kreuzkontaminationen der Zellkulturen: