Anhang 4
Beispiele für bewährte Prüffristen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV)

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, werden entsprechend der durch den Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüffristen wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft. Werden Arbeitsmittel während der üblichen Arbeitszeiten betrieben (z. B. Einschichtbetrieb), hat sich in vielen Fällen ein jährlicher Prüfabstand bewährt. In Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse (z. B. Mehrschichtbetrieb, nur gelegentliche Verwendung) können im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein oder auch längere Zeitabstände festgelegt werden.

Beispielhafte Empfehlungen für bewährte Prüffristen von ausgewählten Arbeitsmitteln sind in der folgenden Tabelle enthalten. Weitere bewährte Prüffristen können dem DGUV-Regelwerk entnommen werden.

Bewährte Prüffristen für elektrische Arbeitsmittel können den Durchführungsanweisungen zu den DGUV-Vorschriften 3 und 4 sowie dem ergänzenden DGUV-Regelwerk entnommen werden.

Bei der Festlegung der Prüffristen gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV für Krane sind die Höchstfristen gemäß Anhang 3 Abschnitt 1 BetrSichV zu beachten.

Tab. A4 Beispiele für bewährte Prüffristen

Fortl.
Nr.
Arbeitsmittel Prüffrist Hinweise zur Prüfung
1 Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und Tragmittel
 
Zusätzlich bei:
einmal pro Jahr Zustand der Bauteile, Schädigungen, sicherheitsrelevante Kennzeichnung

Hebebänder mit auf vulkanisierter Umhüllung; alle 3 Jahre Drahtbrüche und Korrosion
Rundstahlketten alle 3 Jahre Rissfreiheit
2 Horizontal arbeitende Ballenpressen zum Verdichten von Abfällen oder recyclebaren Materialien einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen (z. B. Not-Halt-Einrichtungen, Reißleinen), Zugänge zur Störungsbeseitigung, Kennzeichnung von Gefahrstellen
3 Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
4 Schutzeinrichtungen und Not-Befehlseinrichtungen von Bügelmaschinen, Bügelpressen und Fixier- pressen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahr- bereich gegriffen werden muss einmal alle 6 Monate Prüfung der Wirksamkeit von Not-Befehlseinrichtungen, dabei Nachlaufweg beachten, wenn Zweihandschaltungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion zum Einsatz kommen.
einmal pro Jahr Schutzeinrichtungen, Steuerungen und Antrieb
5 Sicherheitseinrichtungen von Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung (bei denen regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss), z. B. Planschneidemaschinen, halbautomatische Siebdruckmaschinen, Etikettenstanzen alle 3 Jahre Prüfung der Sicherheitseinrichtung – insbesondere der MSR und ggf. der Brems-Kupplungs-Kombination, wenn die Sicherheitseinrichtung nicht dem Performancelevel E bzw. der Kategorie 4 entspricht (in der Regel Baujahr vor 1988) und keine weitergehenden sicherheitstechnischen Maßnahmen getroffen sind.
alle 5 Jahre Prüfung der Sicherheitseinrichtung – insbesondere der MSR und ggf. der Brems-Kupplungs-Kombination, wenn die Sicherheitseinrichtung dem Performancelevel E bzw. der Kategorie 4 entspricht (in der Regel Baujahr ab 1988).
6 Erd- und Straßenbaumaschinen, Spezialtiefbaumaschinen einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
7 Flurförderzeuge einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen
8 Hebebühnen einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
9 Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader/-stapler (Telehandler) einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
10 Leder- und Schuhpressen, Leder- und Schuhstanzen, Textilstanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss einmal pro Jahr

alle 6 Monate
Handschutz, Steuerung, Antrieb
Wirksamkeit der Notbefehlseinrichtungen

bei Zweihandschaltungen, Sicherheitshub oder Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion: Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine sowie Sicherheitsabstand
11 Personenaufnahmemittel zum Heben von Personen mit dem Kran einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, sicherheitsrelevante Kennzeichnung

Personenaufnahmemittel sollten gemeinsam mit dem Kran geprüft werden, an dem sie eingesetzt werden (Kombination Kran und Personenaufnahmemittel).
12 Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzein- richtungen wie z. B. Handschutz, Steuerung, Antrieb

bei Not-Befehlseinrichtungen Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine

Die Prüfvorgaben des Herstellers sind hierbei zu berücksichtigen.
13 Regalbediengeräte einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
14 Regale (auch kraftbetrieben) einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen, Kennzeichnung
15 Mechanische Stetigförderer wie Gurtförderer, Rollenförderer und Kettenförderer einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Notbefehls- und Schutzeinrichtungen
16 Tauchgeräte einmal pro Jahr Zustand und Funktionsfähigkeit der Bauteile, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen