Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen durch
im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie nennt beispielhaft Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten oder Dritten.