Rückwärts blättern

Anhang
Schema zur Beurteilung des gefahrlosen Ableitens von Gefahrstoffen nach Gefährlichkeitsmerkmalen


Bild vergrößern

1) Es dürfen jedoch keine sonstigen Gefährdungen auftreten.   2) Soweit stoffspezifisch anerkannte Grenzwerte vorliegen.