3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

Bei Freisetzung von Medien können beispielsweise Gefährdungen durch Freistrahlimpulse, Ersticken, Vergiften, Verätzen, Verbrennen oder Erfrieren für Beschäftigte oder Dritte auftreten.

Bei Anlagenteilen, die auf Dauer technisch dicht sind, sind keine Freisetzungen zu erwarten. Es besteht hierdurch in der umgebenden Atmosphäre keine Brand-, Explosions- oder Gesundheitsgefahr.

Bei Anlagenteilen, die technisch dicht sind, sind seltene Freisetzungen zu erwarten.

Die stoffbedingten Gefährdungen sind nach TRGS 400 zusätzlich zu ermitteln und zu bewerten.

3.1 Ermittlung von Gefährdungen

Gefährdungen können durch Freisetzung von Medien auftreten. Ursachen hierfür können z. B. sein:

3.1.1 Undichtigkeiten an Verschlüssen und lösbaren Verbindungen mit statischen Dichtelementen

Undichtigkeiten an Verschlüssen und lösbaren Verbindungen mit statischen Dichtelementen (z. B. Flachdichtungen, kammprofilierte Dichtungen, Metallprofildichtungen) infolge von:

3.1.2 Undichtigkeiten an dynamischen Dichtelementen

Undichtigkeiten an dynamischen Dichtelementen (z. B. Stopfbuchsen, Gleitringdichtungen) infolge von:

3.1.3 Entweichen von Medien beim Öffnen von Anlagenteilen

Entweichen von Medien beim Öffnen von Anlagenteilen infolge von:

3.1.4 Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen, Entlüftungs- und Entspannungsleitungen

Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen, Entlüftungs- und Entspannungsleitungen mit der Folge von:

3.1.5 Verpuffung/Deflagration in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen

Verpuffung/Deflagration in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen infolge von:

3.2 Bewertung der Gefährdungen

Bei der Bewertung der Gefährdungen für die Beschäftigten und Dritte sind betriebliche und technische Einflüsse durch das Arbeitsmittel bzw. die überwachungsbedürftige Anlage im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung in der Gefährdungsbeurteilung bzw. der Sicherheitstechnischen Bewertung zu berücksichtigen. Hierbei können auch besondere Methoden angewendet werden, welche die zu erwartende Häufigkeit des Eintritts einer Gefährdung durch die Freisetzung von Medien und das beim Ereigniseintritt zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigen.

Abhängig von der Bewertung der Gefährdungen sind Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen.

Zur Bewertung der Gefährdungen infolge Ableitens von Medien (Stoffe und Zubereitungen) aus Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden (siehe auch Anlage 1):