Gemäß § 6 GefStoffV und § 3 BetrSichV sind alle Gefährdungen zu ermitteln, die bei Tätigkeiten mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern als Arbeitsmittel oder bei ihrer Montage und Installation auftreten können. Zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gasen siehe TRGS 407.