Je höher die Gefährdung durch Hautkontakt, desto dringlicher ist die Notwendigkeit betrieblicher Schutzmaßnahmen. Vorrangig ist eine Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600 "Substitution" durchzuführen. Ist eine Substitution nicht möglich, sind nach dem STOP-Prinzip gemäß TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zunächst technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen auszuwählen, um eine Gefährdung durch Hautkontakt auszuschließen oder zu minimieren.