Anhang 1 zu TRGS 407
Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben

(1) Die besonderen Maßgaben der folgenden Tabellen gelten für innerbetriebliche Tätigkeiten mit Gasen, wie z. B. das Füllen für Zwecke der innerbetrieblichen Verwendung. Die Gefahrgutvorschriften einschließlich ADR /1/ und RID bleiben durch die Bemerkungen und besonderen Maßgaben in den folgenden Tabellen unberührt.

(2) Folgende Erläuterungen gelten für die Tabellen:

  1. Gase werden in den Tabellen als stark korrosiv bezeichnet, wenn sie Behälter- bzw. Konstruktionswerkstoffe stark angreifen (nicht zu verwechseln mit der Einstufung als hautätzend bzw. hautreizend).
  2. Der Klassifizierungscode (KC) nach Gefahrgutrecht (siehe auch ADR 2.2.2.1.2 und 2.2.2.1.3) hat folgende Bedeutungen:
    1 = verdichtetes Gas, 2 = verflüssigtes Gas, 3 = tiefgekühlt verflüssigtes Gas, 4 = gelöstes Gas, A = erstickend, O = oxidierend, F = entzündbar, T = giftig, TF = giftig, entzündbar, TC = giftig, ätzend, TO = giftig, oxidierend, TFC = giftig, entzündbar, ätzend, TOC = giftig, oxidierend, ätzend.
  3. Zur Vermeidung von Gefährdungen durch Verwechslungen (z. B. die Verwechslung von entzündbaren und oxidierenden Gasen) sollen die seitlichen Anschlussstutzen gemäß DIN 4771-1 gewählt werden. Daher wird bei Gasen, bei denen eine mögliche Verwechslung besondere Gefährdungen birgt, in den folgenden Tabellen explizit auf bestimmte Ausgangsanschlüsse hingewiesen.
  4. Verschlussmuttern werden im Gefahrgutrecht auch als Stopfen oder Kappe bezeichnet.

 

A.1.1 Reine Gase

Tabelle 1: Permanentgase mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ -50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.
 
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Argon Ar - 122,4 - 185,9 1,38   1006
1951
1A
3A
Fluor
F2
- 129,0 - 188,1 1,31 Ja 1045 1TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
  1. Die Werkstoffauswahl zur Verwendung mit Fluor (inklusive ausreichender Passivierung des Stahls) ist von besonderer Bedeutung, da ansonsten spontan heftige Reaktionen auftreten können. Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden.
  2. Die meisten üblichen Dichtmaterialien sind für Fluor nicht geeignet und können sich spontan entzünden (wie z. B. Dichtmaterialien in der Verschlussmutter). Deshalb dürfen nur speziell für Fluor geeignete Werkstoffe (z. B. PTFE und andere vollfluorierte Kunststoffe) verwendet werden.
  3. Eine Flasche darf nicht mehr als 5 kg Fluor enthalten.
  4. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben.
  5. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen für Fluor geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. Sie müssen bis zu einem Überdruck von 40 bar gasdicht sein.
  6. Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
  7. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  8. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
  9. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Helium
He
- 268,0 - 268,9 0,14   1046
1963
1A
3A
Krypton
Kr
- 63,8 - 153,4 2,90   1056
1970
1A
3A
Neon
Ne
- 228,8 - 246,0 0,70   1065
1913
1A
3A
Sauerstoff
O2
- 118,4 - 183,0 1,10   1072
1073
1O
3O
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
  1. Völlig entleerte Flaschen für Tauch- und Atemschutzgeräte sind vor dem Füllen (mit Sauerstoff oder mit einem sauerstoffhaltigen Gemisch) einer Besichtigung des Flascheninnern zu unterziehen. Die Flasche darf nur gefüllt werden, wenn sich das Innere der Flasche in einem einwandfreien Zustand befindet oder der einwandfreie Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies gilt auch, wenn dem Sauerstoff noch andere Stoffe beigemischt sind.
  2. Gasberührte Ausrüstungsteile (Armaturen und Rohrleitungen) müssen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur ausgewählt werden. Hinweise hierzu gibt es in den entsprechenden Tabellen zur DGUV Information 213-073.
  3. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
Stickstoff
N2
- 146,9 - 195,8 0,97   1066
1977
1A
3A

 

Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Stickstoffmonoxid
NO
- 92,9 - 151,8 1,04   1660 1TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.Trockenes Stickstoffmonoxid greift ferritische Stähle praktisch nicht an. Es bildet mit Sauerstoff sofort NO2 bzw. N2O4. Feuchtes N2O4 greift Stahl stark an.
Besondere Maßgaben:
  1. Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l verwendet werden.
  2. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben.

 

Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Deuterium
D2
- 234,8 - 249,5 0,14   1957 1F
Kohlenmonoxid
CO
- 140,2 - 191,5 0,97   1016 1TF
Bei Behältern aus Stahl besteht Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigung mit Schwefelwasserstoff.
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  3. Bei Verwendung von Behältern aus Stahl gelten für Kohlenmonoxid und Gasgemische, die Kohlenmonoxid enthalten, die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) sinngemäß.
Methan
CH4
- 82,5 - 161,5 0,55   1971
1972
1F
3F
Besondere Maßgaben:
  1. Es darf nur Methan gefüllt werden, das frei von Cyanwasserstoff ist. Methan, das Schwefelverbindungen enthält, darf nur gefüllt werden, wenn die Schwefelverbindungen nach Art und Menge keine Spannungsrisskorrosion verursachen können.
  2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  3. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Wasserstoff
H2
- 239,9 - 252,8 0,07   1049
1966
1F
3F

 

Tabelle 2: Gase mit einer kritischen Temperatur -50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Bortrifluorid
BF3
- 12,2 - 100,3 2,37   1008 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Das Gas ist nach Gewicht zu füllen.
  2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  3. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlortrifluormethan
(R13) CClF3
28,8 - 81,9 3,64   1022 2A
Chlorwasserstoff
HCl
51,5 - 85,0 1,27 Ja 1050 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Kohlendioxid
CO2
31,0 - 78,5* 1,53   1013
2187
2A
3A
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -40 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Schwefelhexafluorid
SF6
45,6 - 63,8* 5,11   1080 2A
Stickstofftrifluorid
NF3
- 39,3 - 129,0 2,44   2451 2O
Besondere Maßgaben:
  1. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  2. Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren können.
Tetrafluormethan
(R14) CF4
- 45,7 - 128,0 3,04   1982 2A
Trifluormethan
(R23) CHF3
26,0 - 82,2 2,44   1984 2A
Xenon
Xe
16,6 - 108,1 4,56   2036
2591
2A
3A

* Sublimationspunkt

 

Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.2: entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Ethan
C2H6
32,3 - 88,6 1,05   1035
1961
2F
3F
Ethylen
C2H4
9,2 - 103,8 0,97   1962
1038
2F
3F
Phosphan
PH3
51,9 - 87,8 1,18   2199 2TC
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden.
Besondere Maßgaben:
  1. Es dürfen nur Flaschen mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden.
  2. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
  3. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  4. Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
  5. Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren.
  6. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  7. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  8. Bei Tätigkeiten mit Phosphan ist Gasdichtheit durch Prüfung sicherzustellen.
Monosilan
SiH4
- 3,5 - 111,4 1,11   2203 2F
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden.
Besondere Maßgaben:
  1. Es dürfen nur Flaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden.
  2. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
  3. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  4. Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
  5. Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren.

 

Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.3: chemisch instabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Difluorethylen (R1132a) C2H2F2 29,7 - 84,0 2,23   1959 2F
Distickstoffoxid
N2O
36,4 - 88,5 1,53   1070 2O
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Ozon
O3
- 12,1 - 110,5 1,66      
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Ozon wird im Allgemeinen nicht in verflüssigter Form gehandhabt. Es darf auch nicht transportiert werden und hat daher keine UN-Nr.
Besondere Maßgaben:
  • Die Verflüssigung von Ozon muss unbedingt vermieden werden, da es sich in flüssiger Phase leicht zur Explosion bringen lässt.
Vinylfluorid (Fluorethen) (R1141) C2H3F 54,7 - 72,2 1,62   1860 2F

 

Tabelle 3: Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Bortrichlorid
BCl3
178,8 12,5 4,06   1741 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Bromchlordifluormethan (R12B1) CBrClF2 154,0 - 3,3 5,88   1974 2A
Bromtrifluormethan (R13B1) CBrF3 66,8 - 57,9 5,23      
Bromwasserstoff HBr 89,9 - 66,7 2,82 Ja 1048 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Carbonylchlorid (Phosgen)
COCl2
182,3 7,4 3,50   1076 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlor Cl2 144,0 - 34,1 2,49 Ja 1017 2TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.

Besondere Maßgaben:
  1. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  3. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
  4. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlordifluormethan (R22) CHClF2 96,2 - 40,6 2,99   1018 2A
Chlorpentafluorethan (R115) C2ClF5 80,0 - 39,1 5,44   1020 2A
2-Chlor-1,1,1- trifluorethan (R133a) C2H2ClF3 150,0 6,9 4,09   1983 2A
Chlortrifluorid ClF3 174,0 11,8 3,29   1749 2TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.

Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
  3. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Dichlordifluormethan (R12) CCl2F2 112,0 - 24,9 4,26   1028 2A
Dichlorfluormethan (R21) CHCl2F 178,5 8,9 3,65   1029 2A
Dichlortetrafluorethan (R114) C2Cl2F4 145,7 3,5 6,11   1958 2A
Heptafluorpropan (R227) C3HF7 100,0 - 17,0 (5,87)   3296 2A
Hexafluorpropen (R1216) C3F6 86,2 - 29,6 (5,28)   1858 2A
Oktafluorcyclobutan (RC318) C4F8 115,3 - 6,4 7,17   1976 2A
Oktafluorpropan (R218) C3F8 71,9 - 36,7 8,54   2424 2A
Pentafluorethan (R125) C2HF5 66,2 - 48,1 1,21   3220 2A
Schwefeldioxid
SO2
157,5 - 10,0 2,26 Ja 1079 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Stickstofftetroxid N2O4 158,2 21,1 2,83 Ja 1975 2TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.

Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
  3. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Sulfurylfluorid SO2F2 91,8 - 55,4 3,47   2191 2T
1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a) C2H2F4 101,0 - 26,1 3,59   3159 2A
Besondere Maßgaben:
  • Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Trifluoracetylchlorid CF3COCl (109) (- 24,8) (4,57)   3057 2TC
Besondere Maßgaben:
  • Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Wolframhexafluorid
WF6
170,0 17,1 10,28   2196 2TC
Besondere Maßgaben:
  1. Es sind nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l zulässig.
  2. Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren.
  3. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  4. Das Gas darf bis zu einem Gesamtüberdruck von 5 bar (bei 15 °C) mit Argon überlagert werden.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Ethylamin C2H5NH2 183,4 16,6 1,61   1036 2F
Ethylchlorid (R160) C2H5Cl 187,2 12,3 2,31   1037 2F
Ammoniak NH3 132,4 - 33,4 0,60   1005 2TC
n-Butan C4H10 152,0 - 0,5 2,11   1011 2F
i-Butan C4H10 135,0 - 11,7 2,11   1969 2F
1-Buten C4H8 146,4 - 6,2 2,00   1012 2F
cis-2-Buten C4H8 162,4 3,7 2,00   1012 2F
trans-2-Buten C4H8 155,5 0,9 2,00   1012 2F
i-Buten C4H8 144,7 - 7,1 2,00   1055 2F
Chlordifluorethan (R142b) C2H3ClF2 137,1 - 9,6 3,61   2517 2F
Cyclopropan C3H6 124,6 - 32,9 1,45   1027 2F
Dichlorsilan SiH2Cl2 176,3 8,4 3,56   2189 2TFC
Besondere Maßgaben:
  1. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Gewinde 1 LH haben.
  2. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
  3. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
1,1-Difluorethan (R152a) C2H4F2 113,5 - 25,0 2,34   1030 2F
Difluormethan (R32) CH2F2 78,4 - 51,7 1,82   3252 2F
Dimethylether C2H6O 126,9 - 24,8 1,63   1033 2F
Dimethylamin C2H6NH 164,6 7,4 1,60   1032 2F
Dimethylsilan (CH3)2SiH2 125,0 - 19,6 2,11      
Besondere Maßgaben:
  • Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß.
Methanthiol CH3SH 196,8 6,0 1,70   1064 2TF
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigungen mit Schwefelwasserstoff.

Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  3. Die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) gelten für Methanthiol und Gemische, die Methanthiol enthalten, sinngemäß.
Methylamin CH3NH2 156,9 - 6,3 1,80   1061 2F
Methylbromid (R40B1) CH3Br 194,0 3,6 3,07   1062 2T
Methylchlorid (R40) CH3Cl 143,0 - 23,8 1,78   1063 2F
Methylsilan CH3SiH3 79,3 - 57,5 1,61      
Besondere Maßgaben:

Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
Propan C3H8 96,8 - 42,1 1,55   1978 2F
Propen C3H6 91,8 - 47,7 1,48   1077 2F
Schwefelwasserstoff H2S 100,4 - 60,2 1,19 Ja 1053 2TF
Es besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion.
Besondere Maßgaben:
  1. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  2. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl:
  1. Werkstoffe müssen gegen Wasserstoffversprödung beständig sein.
  2. Ein Behälter, bei dem Verdacht auf Sulfid-Spannungskorrosion besteht, darf nicht gefüllt werden. Ein Behälter, dessen Inneres bei der Besichtigung den Eindruck der „Grübchenbildung“ erweckt, darf nur weiterverwendet werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde. Als geeignete Untersuchungen gelten das Magnetpulververfahren und die Ultraschallprüfung.
  3. Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert wor-den, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden.
  4. Ein mit „Schwefelwasserstoff“ gekennzeichneter Behälter darf auf ein anderes Gas nur umgestempelt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Sulfid-Spannungskorrosion nicht eingetreten ist.
  5. Die Maßgaben 1 bis 4 gelten auch für Gemische, die Schwefelwasserstoff enthalten.
1,1,1-Trifluorethan
(R143a) C2H3F3
73,0 - 47,6 2,95   2035 2F
3,3,3-Trifluorpropen
(TFP) C3H3F3
107,0 - 30,0 3,32      
Besondere Maßgaben:
  • Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Trimethylamin
(CH3)3N
160,2 2,9 2,00   1083 2F
Trimethylsilan
(CH3)3SiH
155,0 6,7 (2,61)      
Besondere Maßgaben:
  • Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß.

 

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar)
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Ethylenoxid
C2H4O
195,8 10,5 1,52   1040 2TF
Chemisch instabiles Gas, kann auch ohne Luftsauerstoff beim Wirksamwerden einer Zündquelle explosionsartig reagieren.

Besondere Maßgaben:
  1. Für Behälter mit einem Volumen von V > 1m3 muss die Gasphase inertisiert werden. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Inertisierung ethylenoxid-haltiger Gasphasen verfügt die BAM.
  2. Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
1,2-Butadien C4H6 170,6 10,9 1,95   1010 2F
Besondere Maßgaben:
  1. Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
  2. Der Volumengehalt des Sauerstoffes in der Gasphase darf 50 ppm nicht übersteigen.
1,3-Butadien
C4H6
152,0 - 4,5 1,92   1010 2F
Butadien ist zwar nicht als chemisch instabil eingestuft (UN-Prüfhandbuch, Section 35), kann aber bereits mit Spuren von Sauerstoff Peroxide bilden, die dann zu explosionsartigen Reaktionen führen können.

Besondere Maßgaben
  1. Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutschriften).
  2. Dem Gas muss ein Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein.
Chlorcyan ClCN (175,0) 12,9 2,19   1589 2TC
Chlorcyan ist bei nicht-atmosphärischen Bedingungen ein chemisch instabiles Gas, das ohne Anwesenheit anderer Stoffe gefährlich reagieren kann. Chlorcyan ist nicht entzündbar. Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden.

Besondere Maßgaben
  1. Um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, muss das Gas in bestimmter Reinheit vorliegen und ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge beigegeben sein. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Stabilisierung verfügt die BAM.
  2. Es dürfen nur Flaschen und Flaschenbündel verwendet werden.
  3. Ein Behälter, bei dem der Verdacht auf Spannungsrisskorrosion besteht, darf nur gefüllt werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde.
  4. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  5. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl:
  1. Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert worden, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden.
  2. Die Maßgabe 1 gilt auch für Gemische, die Chlorcyan enthalten.
Chlortrifluorethylen
(R1113) C2ClF3
105,8 - 28,4 4,11   1082 2TF
Besondere Maßgaben
  1. Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
  2. Dem Gas muss ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein.
Cyanwasserstoff
HCN
183,5 25,7 0,95   1051 TF1
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden.

Besondere Maßgaben:
  1. Die besonderen Maßgaben für Chlorcyan (s. Gruppe 3.3) gelten entsprechend.
  2. Es darf nur Cyanwasserstoff gefüllt werden, dessen Wassergehalt 3 % nicht übersteigt und der frei von Alkalien oder anderen Stoffen ist, die eine Polymerisation begünstigen.
  3. Vom Datum des Füllens an muss der Inhalt jeder gefüllten Flasche innerhalb eines Jahres entweder zum Verbrauch entnommen oder gefahrlos vernichtet werden.
Dicyan
C2N2
126,6 - 21,2 1,80   1026 2TF
Besondere Maßgaben
  1. Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 50 I verwendet werden.
  2. Bei Verwendung von unlegierten Baustählen muss das Gas trocken sein.
  3. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
  4. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Vinylbromid
(R1140B1) C2H3Br
198,0 15,7 3,7   1085 2F
Vinylchlorid (R1140)
C2H3Cl
156,5 - 13,7 2,16   1086 2F
Vinylmethylether
C3H6O
172,0 6,0 2,06   1087 2F
Besondere Maßgaben
  • Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich.

 

Acetylen: entzündbar, chemisch instabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Acetylen
C2H2
35,2 - 84,0* 0,91   1001
3374
4F
2F
Besondere Maßgaben:
  1. Es dürfen nur Flaschen u. Flaschenbündel verwendet werden. Sie müssen mit einem entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen porösen Material gefüllt sein.
  2. Bis auf Flaschen für lösemittelfreies Acetylen (UN-Nr. 3374) müssen die Flaschen die entsprechend Gefahrgutvorschriften zugelassene Menge Lösemittel enthalten.
  3. Der maximale Acetylengehalt darf den entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen Acetylengehalt nicht überschreiten.

* Sublimationspunkt

 

A.1.2 Gasgemische

Für definierte Gasgemische wird, soweit möglich, für die kritische Temperatur Tk die pseudo-kritische Temperatur angegeben. Zur Berechnung der pseudo-kritischen Temperatur von Gasgemischen siehe Anhang 2 Nummer A.2.1 Absatz 2. Wenn vorhanden, wird für den Siedepunkt der Siedebeginn angegeben.

Tabelle 1: Permanentgasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ - 50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.

 

Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Luft - 140,7 - 194,4 1   1002
1003
1A
3O

 

Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Gemisch aus Wasserstoff und Methan         2034 1F
Besondere Maßgaben:
  • Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.

 

Tabelle 2: Gasgemische mit einer kritischen Temperatur - 50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Azeotropes Gemisch aus 59,9 % Chlortrifluormethan und 40,1 % Trifluormethan (R503) 27,6       2599 2A

 

Tabelle 3: Gasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Gemisch aus 44 % R125,
4 % R134a und
52 % R143a (R404A)
71,2       3337 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 20 % R32,
40 % R125 und
40 % R134a (R407A)
82,6       3338 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 10 % R32,
70 % R125 und
20 % R134a (R407B)
74,4       3339 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 23 % R32,
25 % R125 und
52 % R134a (R407C)
87,1       3340 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Azeotropes Gemisch aus 73,8 % R12 und
26,2 % R152a (R500)
112,4       2602 2A
Azeotropes Gemisch aus 48,8 % R22 und
51,2 % R115 (R502)
87,9       1973 2A

 

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Flüssiggas (entsprechend DIN 51622)         1075 2F
Gemische aus Kohlenwasserstoffen, z. B. Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C         1965 2F

 

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar)
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Gemisch aus maximal 87 % Ethylenoxid mit Kohlendioxid         3300 2TF
Besondere Maßgaben:
  • Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.
Gemisch aus Dichlordifluormethan mit maximal 12 % Ethylenoxid         3070 2A
Besondere Maßgaben:
  • Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.
Methylacetylen/ Propadien- Gemisch I, z.:
Gemisch P1 oder P2
        1060 2F
Besondere Maßgaben:
  1. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Innengewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. Abweichend davon darf auch aus der gasförmigen Phase entnommen werden
    – bei Flaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 79 l,
    – bei sonstigen Behältern, wenn durch analytische Überwachung sichergestellt ist, dass eine gefährliche Anreicherung von Methylacetylen und von Propadien verhindert wird.
  3. Die Entnahme aus der gasförmigen Phase zum Verbrauch darf nur über Druckminderer mit fest verbundener Gasrücktrittsicherung und mit Flammensperre erfolgen.