(1) Diese TRGS beschreibt Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Sie stellt auch ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Exposition vor. Sie ist bei allen Tätigkeiten mit Isocyanaten anzuwenden. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung von Polyurethanen (PU, PUR), die Anwendungen isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke und Beschichtungen sowie die Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse.
(2) Da es derzeit nur für monomere Isocyanate Arbeitsplatzgrenzwerte gibt [1], aber bei Anwendungen auch polymere Isocyanate in der Atemluft vorliegen können, werden in dieser TRGS Verfahren zur Bewertung einer möglichen Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch die gesamte Isocyanatexposition beschrieben.
(3) Neben der in dieser TRGS beschriebenen Isocyanatexposition muss der Arbeitgeber Gefährdungen und mögliche Wechselwirkungen durch weitere Gefahrstoffe wie z. B. Polyole, Katalysatoren, Treib- und Lösemittel und andere Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz und die Verarbeitungsbedingungen berücksichtigen [2,3].