Anlage 1a zu TRGS 512
Grundlehrgang für Begasungen
Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit
Inhalte des Lehrgangs:
1 Eigenschaften und Wirkungsweise der Begasungsmittel
1.1 Allgemeines
- Grundlagen des Vorratsschutzes und anderer Anwendungsgebiete für Begasungsmittel
(Schädlinge und ihre Bekämpfung)
- Erläuterung physikalischer Grundbegriffe wie Siedepunkt, Löslichkeit, spez. Gewicht,
Explosionsgrenze, Zündtemperatur, Begriffe und deren Abkürzungen, wie
z.B. ppm
- Physikalische und chemische Eigenschaften der Begasungsmittel
- Durchdringungsfähigkeit
- Wirkung auf Waren und Materialien
1.2 Wirkungsweise
- Erläuterung begasungstechnischer und toxikologischer Grundbegriffe
- Biologische Wirksamkeit des Begasungsmittels auf Zielorganismen
- Toxikologische Wirkung des Begasungsmittels auf Mensch, Tier und Umwelt
- Grenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), Biologischer Grenzwert etc.)
2 Rechtsvorschriften
2.1 Rechtsgrundlagen
- Allgemeines (Rechtshierarchie Gesetz, Verordnung, Technische Regel etc.)
- Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht
- Arbeitsschutzgesetz, Betriebsicherheitsverordnung, Berufsgenossenschaftliches
Vorschriften- und Regelwerk, Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz,
Schutzkleidung)
- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung,
Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Zulassungsrecht
- Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzsachkundeverordnung, Pflanzenschutzanwendungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Lebensmittelrecht
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
- Rückstandshöchstmengenverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung
- Umweltrecht
- Bundesimmissionsschutzgesetz, TA - Luft
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallverzeichnis-Verordnung
- Transportrechtliche Belange
- Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn
- Weitere Rechtsgebiete
- Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch
2.2 Spezielle Vorschriften und Regelungen für Begasungstätigkeiten
- Gefahrstoffverordnung
Erlaubnis, Befähigungsschein, Sachkunde, Fachkunde, Mitteilungspflicht
- TRGS 512
3 Grundzüge der Begasungstechnik
3.1 Überprüfung vor der Begasung
- Bauliche und materialbezogene Aspekte bei Begasungen
- Räumung baulich verbundener Gebäude
- Abdichtmaterialien und Abdichtverfahren
- Dichtheitsprüfung
- Abgrenzung eines Gefahrenbereichs
- Kennzeichnung begaster Objekte
- Weitere sicherheitstechnische Maßnahmen bei Begasungen
3.2 Einbringen der Begasungsmittel
- Gebräuchliche Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln in den verschiedenen
Anwendungsgebieten
- Sicherheitstechnische Maßnahmen beim Einbringen
3.3 Überwachung
- Erreichbarkeit des Begasungsleiters
- Gaskonzentrationsmessungen
- Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren
- Handhabung
- Kalibrierung, Wartung
- Fehlerquellen
- Messprotokolle
3.4 Lüftung begaster Objekte
- Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung
- Berücksichtigung rechtlicher Belange
3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
3.6 Freigabe begaster Objekte und Güter
Insbesondere Problematik des Nachgasens
3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
4 Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- Zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren beim Gefahrstoff und beim Begasungsobjekt
- Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Begasungsmitteln
5 Erste Hilfe
- Vergiftungssymptome, Antidot
- Besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Begasungsmitteln
- Erste Hilfe durch Laien, durch Arzt, Giftinformationszentren
- Geräte, Medikamente, Wiederbelebungsmaßnahmen, Organisatorische Maßnahmen
(Transportwege, Telefon) etc.
6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen
7 Übung einer Begasung
(unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, Haupt- und Nebengefahren und Schutzmaßnahmen)
8 Aussprache
9 Prüfung
- Schriftliche Prüfung: siehe Anlage 1d Nummer 1
- Die praktischen Übungen schließen jeweils mit der praktischen Prüfung ab.
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
- Lehrgangsdauer für ein Begasungsmittel: 5 Tage einschließlich Prüfung, mindestens
35 Lehreinheiten à 45 Minuten (unbeschränkter Befähigungsschein)
- Lehrgangsdauer für zwei Begasungsmittel: 7 Tage einschließlich Prüfung, mindestens
50 Lehreinheiten à 45 Minuten
- Lehrgangsdauer für drei Begasungsmittel: 9 Tage einschließlich Prüfung, mindestens
60 Lehreinheiten à 45 Minuten
- Die verkürzte Lehrgangsdauer für zwei bzw. drei Begasungsmittel kommt nur dann
zum Tragen, wenn der gesamte Grundlehrgang innerhalb eines Zeitraums von 12
Monaten absolviert wird.
- Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer entsprechend
verkürzt werden.
- Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.
- Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt
mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin (s. a. § 15 Absatz 3 GefStoffV), Behördenvertreter