(gemäß Nummer 5.4.2 Absatz 4 Nr. 2)
Diese Notfallinformationskarte soll beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die möglicherweise mit einer Aufnahme des giftigen Begasungsmittels in Verbindung zu bringen sind, einen behandelnden Arzt schnellstmöglich mit den für eine klinische Behandlung erforderlichen Grundinformationen versorgen. Diese Informationen sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Begasungsmittels zur Verfügung zu stellen. Die Informationskarte ist beim Begasungsleiter und dem Auftraggeber einer Begasung für den Notfall bereit zu halten. Dies gilt gemäß Nummer 5.4 als vorsorgliche Maßnahme für Beschäftigte und gemäß Nummer 5.5 für Notfälle mit unbeteiligten Personen.
1. Bezeichnung des eingesetzten Begasungsmittels (auch Synonyme)
2. Art der möglichen Aufnahme
durch Einatmung, inhalativ über die intakte Haut Schleimhäute (Augen, Wunden) Verschlucken
3. Beschreibung möglicher Krankheitssymptome bei Vergiftungen
4. Klinische Behandlung der Vergiftungssymptome nach
inhalativer Intoxikation dermaler Intoxikation Aufnahme über Schleimhäute (Augen, Wunden) Verschlucken
5. Weitere Auskünfte erteilen:
5.1 Hersteller/Telefonnummer
5.2 Begasungsleiter/Telefonnummer: