Erlaubnisinhaber Firma Straße und Hausnummer PLZ Ort |
Ort der Freigabe des/der Container(s) Terminal/Firma Straße und Hausnummer PLZ Ort | ||||||||||||
Beschreibung des/der Container(s) Containertyp und Größe Anzahl Identifikationsnummer(n) Ladungsinhalt |
Besonderheiten/sonstige Gefährdungen
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In dem/den überprüften Container(n) wurden die in der TRGS 512 Anlage 4 Tabelle 1 angegebenen nachfolgend aufgelisteten Begasungsmittel vorgefunden. Nach erfolgter Lüftung werden die in der Tabelle angegebenen Beurteilungsmaßstäbe sicher eingehalten.
Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff): | 2,1 mg/m³ | entsprechend 1,9 ppm | |
Brommethan (Methylbromid): | 3,9 mg/m³ | entsprechend 1 ppm | |
Phosphorwasserstoff (Phosphin): | 0,14 mg/m³ | entsprechend 0,1 ppm | |
Sulfuryldifluorid: | 10 mg/m³ | entsprechend 2 ppm | |
Ethylenoxid: | 0,2 mg/m³ | entsprechend 0,1 ppm |
Der Nachweis erfolgte an repräsentativer Stelle mit geeigneten Messgeräten, deren Messbereich diese Grenze erfasst.
Messgerät: Messpunkt/e:
Datum der Messung: Uhrzeit:
Fremdbegast (Der Container wurde nicht von dem Befähigungsscheininhaber begast, der die Freigabe vorgenommen hat.)
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Der/die Container wurde(n) nach der Freigabe entladen. | |
Der/die Container wurde(n) nach erfolgte/n Freigabemessung/en wieder verschlossen. Diese Freigabebescheinigung verliert damit ihre Gültigkeit, wenn der Container nicht innerhalb von 2 Stunden / 24 Stunden* entladen wird. *nicht Zutreffendes streichen! |
Der/die Container wurde(n) gemäß den Vorschriften der TRGS 512 gelüftet und mit folgender Einschränkung für nachfolgende Tätigkeiten freigegeben:
Ein Nachgasen der behandelten Ware kann trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Außerdem können andere Gefährdungen auftreten (siehe oben unter "Besonderheiten"). Beim Entladen ist weiterhin besondere Vorsicht geboten. Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter sind in einer Gefährdungsbeurteilung nach erneuter Schadstoffmessung festzulegen.
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(Ort, Datum) | (Unterschrift des Sachkundigen) |