2 | Exposition-Risiko-Matrix zu Tätigkeiten an Bauteilen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten |
Auf Grundlage der derzeit für Asbest gültigen Akzeptanzkonzentration (AK) von 10.000 Fasern/m3 und Toleranzkonzentration (TK) von 100.000 Fasern/m3 sind in der Matrix Tätigkeiten mit PSF den Risikobereichen nach TRGS 910 ("Ampelmodell") zugeordnet. Sie erhebt keinen Anspruch darauf, sämtliche Tätigkeiten mit PSF erfasst zu haben und wird nach Erkenntnislage kontinuierlich ergänzt.
Die Zuordnung zu den Risikobereichen erfolgt auf der Grundlage von Expositionsdaten oder, sofern diese nicht in ausreichender Zahl vorliegen, durch eine Risikoeinschätzung, die vom AK TRGS 519 auf der Grundlage vom AGS beschlossener Beurteilungskriterien vorgenommen wird. Werden neben Asbest noch andere Stoffe freigesetzt, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Zu dieser Risikoabschätzung werden folgende Beurteilungskriterien herangezogen, die stets in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind:
Diese Art der Zuordnung zu den Risikobereichen wird in der Matrix durch die Bezeichnung "Einschätzung des AK TRGS 519" gekennzeichnet (siehe Matrix, Spalte "Risikozuordnung").
Zuordnungen, die auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung des AK TRGS 519 vorgenommen werden, sind beginnend mit dem Datum ihrer Aufnahme in diese Anlage auf drei Jahre befristet und innerhalb dieses Zeitraums durch Expositionsmessungen zu überprüfen. Sollte nach Ablauf der Frist die Überprüfung nicht erfolgt sein, wird über die Zuordnung im AK TRGS 519 erneut beraten.
Werden neben Asbest noch andere Stoffe freigesetzt, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Die Matrix enthält auch die Zuordnung von Arbeiten an Bauteilen etc., in denen zwar Asbest enthalten ist, bei denen aber durch die Art des Einbaus des asbesthaltigen Materials und die Art der Tätigkeit keine Tätigkeit an dem asbesthaltigen Material selbst vorgenommen wird und somit auch keine Faserfreisetzung erfolgt. In diesem Fall sind die Regelungen des Anhangs I Nummer 2.2 und Anhang II Nummer 1 GefStoffV und der TRGS 910 nicht anzuwenden.
Legende
Zuordnung zu den Risikobereichen nach TRGS 910
keine Tätigkeit mit Asbest | niedriges Risiko | mittleres Risiko | hohes Risiko |
)1 | Risikozuordnung: ist in dieser Spalte für die jeweilige Tätigkeit keine weitere Bemerkung enthalten, erfolgt die Risikoeinschätzung mittels Expositionsdaten | ||
)2 | Abkürzungen für Schutzmaßnahmen: | ||
Abgr | = | Abgrenzung des Arbeitsbereiches | |
Abs | = | Abschottung des Arbeitsbereiches | |
Abs-F | = | Abschottung des Arbeitsbereiches mit Folientür | |
1-KPS | = | Einkammer-Personenschleuse | |
3-KPS | = | Dreikammer-Personenschleuse | |
4-KPS | = | Vierkammer-Personenschleuse | |
2-KMS | = | Zweikammer-Materialschleuse | |
WD | = | Wasch- und Duschmöglichkeit vor Ort, gilt für den Fall, dass innerhalb eines Objektes mehrere Tätigkeiten < 2 Std. hintereinander durchgeführt werden | |
LR | = | Einsatz eines Luftreinigers – mindestens mit Filtern der Staubklasse M, mind. 8-facher Luftwechsel, Absaugschlauch nahe der Emissionsquelle; | |
UHG | = | Unterdruckhaltung gemäß TRGS 519 | |
SK | = | Chemikalienschutzkleidung EU. Kat III, Typ lt. Angabe in der Matrix | |
HM | = | Halbmaske | |
VM | = | Vollmaske | |
TVM | = | Vollmaske, Gebläse unterstützt | |
P2/P3 | = | P2- bzw. P3-Filter | |
R | = | Reinigung aller Oberflächen im unmittelbaren Arbeitsbereich mit Staubsaugern/Entstaubern mind. der Staubklasse M; feuchte Reinigung glatter Oberflächen | |
FR | = | Feinreinigung des Arbeitsbereiches im Sinne der TRGS 519 | |
FG | = | Freigabe nach Überprüfung auf Staubfreiheit | |
FM | = | Freimessung zur Aufhebung der asbestbezogenen Schutzmaßnahmen für nachfolgende Gewerke und Freigabe zur Nutzung |
)3 | Schutzmaßnahmenpakete: | ||
Maßnahmenpaket "hohes Risiko": Maßnahmen nach TRGS 519 Abschnitt 14.1 bis 14.3 + PSA (SK + Atemschutz gemäß TRGS 519 Nr. 9.2) | |||
)4 | erforderliche Qualifikation | ||
"Verantwortliche Person" im Betrieb: | |||
VP-Q1: | Sachkunde "niedriges Risiko": Sachkunde nach Anlage 4 Abschnitt C | ||
VP-Q2: | Sachkunde "mittleres Risiko": Sachkunde nach Anlage 4 Abschnitt C | ||
VP-Q3: | Sachkunde "hohes Risiko": Sachkunde nach Anlage 3 | ||
"Aufsichtführende Person vor Ort: | |||
AF-Q1E: | Qualifikation für die Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren (Grundkenntnisse + Qualifikationsmodul Q 1E nach Anlage 10) | ||
AF-Q1: | Sachkunde "niedriges Risiko" (für alle anderen Tätigkeiten mit geringer Exposition): Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 Abschnitt C |
||
AF-Q2: | Sachkunde "mittleres Risiko": Sachkunde nach Anlage 4 Abschnitt C | ||
AF-Q3: | Sachkunde "hohes Risiko": Sachkunde nach Anlage 3 | ||
)5 | "BT-Verfahren": anerkannte emissionsarme Verfahren nach GefStoffV Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Nummer 2, veröffentlicht in DGUV Information 201-012 |
Tätigkeit | Arbeitsverfahren | Risikozuordnung )1 | Einschränkungen | Schutzmaßnahmen siehe )2 und )3 |
Qualifikation )4 | |
1 | Streichen/Überkleben asbestfreier Beschichtungen, Tapeten und anderen Wand- und Deckenbekleidungen auf asbesthaltigen PSF | alle Tätigkeiten/Verfahren ohne Bearbeitung des asbesthaltigen Untergrunds | keine Tätigkeit mit Asbest, daher keine Anforderungen nach TRGS 519 | |||
2 | Aufbringen neuer Bodenbeläge auf vollflächig intakten und asbestfreien Bodenbelägen mit darunterliegenden asbesthaltigen Spachtelmassen/Fliesenklebern | alle Tätigkeiten/Verfahren ohne Bearbeitung des asbesthaltigen Untergrunds | keine Tätigkeit mit Asbest, daher keine Anforderungen nach TRGS 519 | |||
3 | Einschlagen und Ziehen von Nägeln in/aus Oberflächen mit asbesthaltigen PSF | manuell | niedriges Risiko | |||
4 | Setzen von Bohrlöchern in Bauteile mit PSF | BT 30 )5 "Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung" Bohrdurchmesser max. 12 mm | niedriges Risiko | siehe BT 30 | VP-Q1 AF-Q1E |
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Vorbereitung der Fläche mit BT 31 "Stanzverfahren" oder BT 32 "Stemmverfahren" → anschließend Bohren in asbestfreien Untergrund |
niedriges Risiko | siehe BT 31 bzw. BT 32 |
VP-Q1 AF-Q1E | |||
5 | Kernbohrungen in mineralischen Untergrund mit PSF kleine Durchmesser z. B. für Schwerlastdübel, Armierungsanschlüsse, Bauteiltrocknung |
Vorbereitung der Fläche mit BT 32 "Stemmverfahren" → anschließend Bohren in asbestfreien Untergrund |
niedriges Risiko | siehe BT 32 | VP-Q1 AF-Q1E |
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6 | Kernbohrungen auf metallischen Oberflächen mit asbesthaltigen Beschichtungen | BT 39 – Bohren mit Kernbohrgerät auf metallischen Oberflächen mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffen | niedriges Risiko | siehe BT 39 | VP-Q1 AF-Q1E |
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7 | Setzen von Dosenlöchern mit Dosensenker | Vorbereitung der Fläche mit BT 32 "Stemmverfahren" → anschließend Setzen der Dose auf asbestfreiem Unter-grund |
niedriges Risiko | siehe BT 32 | VP-Q1 AF-Q1E |
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8 | Stemmarbeiten (bis max. 20 x 20 cm) | BT 32 "Stemmverfahren" | niedriges Risiko | siehe BT 32 | VP-Q1 AF-Q1E | |
9 | Stemmarbeiten (linear oder kleinflächig) z.B. für das Verlegen von Leitungen, Anbringen von Sicherungskästen |
Vorbereitung der ab- bzw. auszustemmenden Fläche mit BT 32 "Stemmverfahren" → anschließend Stemmarbeiten in asbestfreiem Untergrund |
niedriges Risiko | siehe BT32 | VP-Q1 AF-Q1E | |
10 | Entfernen asbesthaltiger Wand- und Decken- bekleidungen von festen mineralischen Untergründen | BT 43 Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen (z. B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen (z. B. Beton) – ASUP-ENVIRO-Fräsver- fahren für die Wand- und Randbearbeitung (inkl. Fensterlaibung) | Niedriges Risiko | siehe BT 43 | VP-Q1 AF-Q1E | |
BT 44 Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen (z. B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen (Beton) – ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Decken- und Randbearbeitung | Niedriges Risiko | siehe BT 44 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
11 | Entfernung asbesthaltiger Kitte bei Glaserarbeiten | BT 42 Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung | Niedriges Risiko | siehe BT 42 | VP-Q1 AF-Q1E | |
12 | Lösen von Schrauben und Gewindestangen incl. kleinflächiger Entschichtungen | BT 45 Lösen von Schrauben und Gewindestangen sowie kleinflächige Entschichtungen von Rohrleitungen und Anlagenteilen mit asbesthaltigem Farbanstrich bei Asbestgehalten bis 5 % im Rohrleitungsnetz von Wasserversorgern | Niedriges Risiko | siehe BT 45 | VP-Q1 AF-Q1E | |
BT 26 Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflä- chenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten- Verfahren) | Niedriges Risiko | siehe BT 26 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
BT 27 Abstrahlen von asbesthaltigen Anstrichstoffen und Beschichtungen von metallischen Oberflächen mittels Vakuum-Saugstrahl- verfahren | Niedriges Risiko | siehe BT 27 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
BT 36 Entschichten asbesthaltiger Oberflächen- versiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Nadel-Verfahren) unter Absaugung | Niedriges Risiko | siehe BT 36 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
BT 37 Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächen- versiegelungen und Anstrich- stoffen auf metallischen Oberflächen (Schraub-Verfahren) mittels Schlag- schrauber im Freien | Niedriges Risiko | siehe BT 37 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
BT 38 Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächen- versiegelungen und Anstrich- stoffen auf metallischen Oberflächen (Schraub-Verfahren) mittels Schlag- schrauber und unter Absaugung | Niedriges Risiko | siehe BT 38 | VP-Q1 AF-Q1E | |||
13 | Kernbohrungen | BT 50 Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen | Niedriges Risiko | siehe BT 50 | VP-Q1 AF-Q1E | |
BT 51 Kernbohrungen mit 42–125 mm Durchmesser durch Bodenplatten und Zwischendecken aus Beton mit asbesthaltigen Bodenaufbauten | Niedriges Risiko | siehe BT 51 | VP-Q1 AF-Q1E |
6 | Dieser Begriff umfasst u. a. Kleber i. Allg., Kitte, Beschichtungsstoffe. |
7 | Der Begriff der "geringen Exposition" ist aus dem genannten Abschnitt der GefStoffV zitiert. Eine "geringe Exposition" entspricht dem "niedrigen Risiko" nach TRGS 910. |
8 | Hinweis: Das Qualifikationsmodul 1E wird als erster Bestandteil eines künftigen modularen, risiko- und aufgabenbezogenen Qualifikationssystems eingeführt. Die weiteren Module betreffen den Erwerb der Sachkunde. Ihre Einführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird eine geeignete Überleitung des derzeitigen Systems (Anlagen 3 bis 5) beinhalten. |