Anlage 1 zu TRGS 520

Abfallgruppen/Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der Lagerung

Lagerabschnitt I

Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien (soweit nicht in Lagerabschnitt II oder III)

Lagerabschnitt II

Druckgefäße und Lithiumbatterien

Lagerabschnitt III

Brennbare Abfälle (lösemittelhaltige Abfälle u. Ä.)

Bei den vorstehend aufgeführten Abfallarten handelt es sich um eine nicht abschließende Auflistung mit Zuordnung nach Gefährlichkeitsmerkmalen. Zusätzliche Sortierkriterien müssen nach Nummer 6.3.2 den Annahmebedingungen der nachfolgenden Entsorgungsanlage entsprechen. Die Bestimmungen der Nummer 6.3.4 dieser TRGS sowie die Bestimmungen zur Zusammenlagerung nach TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" sind zu beachten.