Anlage 2b

Freigabebescheinigung nach Raumdesinfektion

Gemäß Anhang I Nummer 4.4.3 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung wurde durch messtechnische Bestimmung

der

Formaldehydkonzentration
und
Ammoniakkonzentration
 

mittels

Prüfröhrchen
PID

festgestellt, dass nach Lüftung der desinfizierten Räume für Beschäftigte durch das eingesetzte Begasungsmittel keine Gefährdung mehr besteht.

Die dauerhaft sichere Einhaltung des Beurteilungswertes für

0,3 ppm( 0,37 mg/m³) für Formaldehyd
und
20 ppm (14 mg/m³) Ammoniak
  ist sichergestellt.

Die tatsächlich gemessenen Konzentrationen betragen

für Formaldehyd: mg/m³   bzw. ppm
 
Für Ammoniak: mg/m³   bzw. ppm

Für eine weitere Nutzung des

Krankentransportfahrzeugs
Krankenzimmers
Stallgebäudes
  bestehen keine Bedenken.

 

Die Freigabe wird erteilt durch

Begasungsleiter/Desinfektionsleiter   Firmenstempel:

 

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Unterschrift
 
Ort, Datum: