Das Warnzeichen muss rechteckig, mindestens 300 Millimeter breit und mindestens 250 Millimeter hoch sein. Es ist zu versehen mit dem:
des Begasungsunternehmens. Es muss weiter mindestens die folgenden Angaben tragen:
Eine Abbildung des Warnzeichens ist nachstehend dargestellt.
|
* entsprechende Angabe einfügen
Das Wort Einheiten kann auch durch eine zutreffende konkrete Bezeichnung wie "Raum" ersetzt werden.
Die schwarze Schrift auf weißem Grund ist bei Transporteinheiten aus Vorgaben des Transportrechts zwingend, bei Räumen sind auch andere auffällige Farbgestaltungen zulässig.