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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 526

Laboratorien

Ausgabe: Februar 2008
(GMBl Nr. 15 vom 2. April 2008, S. 294)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Der Fachausschuss Chemie hat die berufsgenossenschaftliche Regel "Richtlinien für Laboratorien" (BGR 120) erstellt. Der AGS hat diese Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 5/2001 S. 61) als TRGS 526 in sein technisches Regelwerk aufgenommen.

Dem Fachausschuss Chemie obliegt in Absprache mit dem AGS die Fortschreibung der TRGS 526. Hält der AGS Änderungen für erforderlich, wird er den Fachausschuss Chemie bitten, die Möglichkeit der Anpassung zu überprüfen.