Anlage 2 zu TRGS 530 Betriebsanweisung (*)

Tätigkeit
Tätigkeit Haarwäsche und Pflege Farb­ver­änderung Dauerwellen Styling Nass­rei­ni­gung oder Des­in­fek­tion
 
  • Sham­poonieren
  • Auf­tragen und Aus­waschen von Pflege­mitteln
  • Kopf­massage mit Pflege­mitteln
  • Mischen, Auf­emul­gieren, Auftragen, Aus­waschen von Farbe, Tönung, Tönungs­festiger, Blon­die­rungs­mittel
  • Überprüfung der Ergebnisse
  • Mischen, Auftragen, Aus­waschen, Probe­wickeln mit Dauer­well­flüssig­keit und Fixierung
  • Auftragen von Styling­mitteln
  • von Arbeits­mitteln, Geräten, Werk­zeugen und Räumen
Bezeichnung der Gefahrstoffe
Bezeich­nung a) Shampoos: enthalten u.a. Tenside und Kon­ser­vie­rungs­stoffe
b) Spülungen, Konditionierer Kuren
c) Haarwasser
a) Oxi­da­ti­ons­haar­farben, oxidative Tönungen, Tönungs­mittel, Tönungs­festiger, Tönungs­schäume: enthalten u.a. p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, deren Derivate oder Salze, Aminophenole
b) Oxi­da­ti­ons­mittel (im allg. Wasser­stoff­peroxid)
c) Blon­die­rungs­mittel enthält Persulfate
d) Pflanzen­haar­farben
a) Dauer­well­flüssig­keit (alkalisch): enthält Ammonium­thiogly­kolate
b) Fixier­mittel: enthalten Wasser­stoff­peroxyd
a) Haarsprays und -lacke
b) Fön­schäume, Fön­loti­onen, Haargel, Einlege­mittel
c) Wachs, Pomade, Frisiercreme
a) Reinigungs­mittel flüssig oder pulverförmig
b) Des­in­fek­ti­ons­mittel
Verbrauch pro Monat
in [ml, l, g, usw.] a)
b)
c)
a)
b)
c)
a)
b)
a)
b)
c)
a)
b)
Gesundheitsgefährdungen
Gesund­heits­gefähr­dungen Auch bei Präparaten, die nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, können bei häufigem Kontakt irritative Hautschädigungen und Sensibilisierungen (Allergien) der Haut, der Schleimhäute und der Atemwege auftreten. Die Warn- und Gebrauchshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.
  a - c) Durch häufigen Hautkontakt können irritative Hautschädigungen auftreten. Einzelne Inhaltsstoffe können bei Hautkontakt Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) hervorrufen. a und d) Können Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) hervorrufen.
b) Reizt Haut- und Schleimhäute.
c) Kann Irritationen und Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) der Haut, der Schleimhäute und der Atemwege hervorrufen.
a) Können Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) hervorrufen. Reizen Haut und Schleimhäute.
b) Reizt Haut und Schleimhäute
a) Kann Atem­wegs­erkran­kungen verursachen.
b) und c): Können Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) der Haut hervorrufen.
a - b) Bei häufigem Kontakt können irritative Haut­schädi­gungen und Sen­si­bi­li­sie­rungen (Allergien) auftreten.
Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen/hygienische Maßnahmen
Allgemeine Schutz­maß­nahmen Allergiker und Personen mit einer Veranlagung zu Haut- und Atem­wegs­erkran­kungen (Atopiker) sollten ihren Arzt über mögliche Gefährdungen befragen.
  • Die bereitgestellten Schutzhandschuhe sind bei den gekennzeichneten Tätigkeiten zu benutzen. Handschuhe dürfen nur mit trockenen und sauberen Händen angezogen werden. Baumwollhandschuhe unter den eigentlichen Schutzhandschuhen binden die Feuchtigkeit der Hände. Es kann sinnvoll sein, vor dem Hand­schuh­tragen spezielle Hautschutzpräparate aufzutragen, die die Schweißbildung vermindern.
  • Mit Haarbehandlungs­mitteln getränkte bzw. verschmutzte Kleidung sofort ablegen und vor erneutem Tragen waschen.
  • Bei Verschütten: Unter Verwendung von Schutzhandschuhen Substanzen umgehend aufnehmen.
  • Bei allen Misch- und Umfüllarbeiten den dafür vorgesehenen Arbeitsplatz aufsuchen.
Spezielle Schutz­maß­nahmen a - c) Misch- und An­wen­dungs­appli­katoren verwenden. Bei Konzentraten Ver­dün­nungs­an­wei­sungen unbedingt beachten. a - c) Zum Mischen den dafür vorgesehenen Arbeitsplatz aufsuchen. Für ausreichende Lüftung sorgen und geeignete Misch- und An­wen­dungs­appli­katoren benutzen.
bei c) Staubentstehung vermeiden. Stäube nicht einatmen!
a - c) Zum Mischen den vorgesehen Arbeitsplatz aufsuchen. Für ausreichende Lüftung sorgen und geeignete Misch- und An­wen­dungs­appli­katoren benutzen.
Dämpfe nicht einatmen!
a) Sprühnebel nicht einatmen. Nicht in offene Flammen sprühen. Nicht in die Augen sprühen. Raum gut lüften! a) Zu reinigende Arbeits­mittel (z. B. Schälchen, Handtücher) nur mit Hand­schuhen anfassen.
b) Hautkontakt mit Des­in­fek­ti­ons­mittel durch Hand­schuh­tragen vermeiden. Sprüh­des­in­fek­tion ist zu unterlassen.
Persön­liche Schutz­maß­nahmen Waschhand­schuhe oder langstulpige Einmal­hand­schuhe Einmal­hand­schuhe Einmal­hand­schuhe Haut­schutz­creme
Evtl. Einmal­hand­schuhe
Haus­halts­hand­schuhe
Hygi­eni­sche Maß­nah­men
  • Nach jedem Händewaschen oder -abspülen an den vorgesehenen Waschplätzen Hände mit bereitgestellten Einmalhandtüchern abtrocknen.
  • Keine benutzen Kundenhandtücher verwenden!
  • Anschließend Pflegecreme auftragen.
  • Nach Arbeitsschluss Hände mit pH-hautneutralem Reinigungs­mittel waschen, gut abtrocknen und mit Pflegepräparat eincremen.
Organisa­torische Maß­nah­men
  • Regelmäßig zwischen Feuchtarbeiten mit Handschuhen und Trockenarbeiten wechseln.
    Die Trockenarbeit ohne Schutzhandschuhe soll mindestens so lange dauern wie die Feuchtarbeit.
Verbote
  • Das Tragen von Arm- und Handschmuck (Ringe, Uhren) ist während der Arbeit verboten.
  • Es dürfen keine Arbeitsgeräte (z. B. Scheren, Clips) verwendet werden, die im Griffbereich Nickel freisetzen können.
  • Das Aufbewahren und der Verzehr von Nahrungs­mitteln und Getränken sowie das Rauchen ist den Beschäftigten in den Arbeitsräumen nicht gestattet.
    Im Pausenraum dürfen weder Gefahrstoffe aufbewahrt noch darf mit ihnen umgegangen werden.
Erste Hilfe
  Notruf:
Erste Hilfe Bei Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Arzt aufsuchen.
  Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser spülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
  Bei Einatmen: Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
  Bei Verschlucken: Arzt aufsuchen
  Bei Arztbesuch: Unbedingt Gebrauchsanweisung oder Packung/Behältnis der betreffenden Stoffe mitnehmen.

 

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Datum

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Unterschrift des Arbeitgebers


(*) Sofern der Abschnitt "Verbrauch pro Monat" sorgfältig ausgefüllt wurde, dient diese Betriebsanweisung auch als Gefahrstoffverzeichnis im Sinne des § 7 Abs. 8 GefStoffV.