2 Begriffsbestimmungen

(1) Als einatembarer Staub gilt der Massenanteil aller Schwebstoffe, der durch Mund und Nase eingeatmet wird. Holzstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 100 µm gilt als einatembarer Staub nach der DIN EN 4811).

(2) Schichtmittelwert ist die Konzentration von Holzstaub, bezogen auf eine achtstündige Arbeitsschicht.

(3) Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei der überwiegenden Anzahl der Anlagen bzw. Arbeitsplätze als Schichtmittelwert eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger eingehalten werden. Entsprechende Arbeitsbereiche gelten als staubgemindert.


1) DIN EN 481 "Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel".