Anlage 3 zu TRGS 553
Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird
Eine Exposition der Beschäftigten, bei der eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird, liegt vor bei der Holzbearbeitung an Maschinen
- mit geringer Emission von einatembarem Holzstaub, wie z.B.
- Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer,
- Astlochfräsen,
- Kettenstemmmaschinen,
- Montagearbeiten ohne Zerspanung,
- Gattersägemaschinen, wenn die Späne über Vibrorinnen oder über Absaugung abgeführt werden,
- Streumaschinen (gekapselt) für die Spanplattenherstellung,
- Abbundanlagen (gekapselt),
- Werkunterricht, sofern die Lehrinhalte des Werkunterrichts an allgemein bildenden Schulen davon betroffen sind.
- die im Freien, in teilweise offenen Hallen, unter Wetterschutzdächern oder auf Montagebaustellen eingesetzt werden, wie z.B.
- transportable Kreissägemaschinen,
- Montagekreissägemaschinen,
- Zimmereihandmaschinen für Abbund,
- Motorkettensägen,
- Abbundanlagen.
- mit einer geringen Zerspanungsleistung, wie z.B.
- Furnierkreissägen,
- Langloch-, Dübel- und Reihenbohrmaschinen.
Dies ist zum Beispiel im Handwerk der Fall.
- mit geringen Maschinenlaufzeiten wie z.B.
- Ausleger- und Gehrungskappkreissägemaschinen,
- Montagekreissägemaschinen,
sofern sie in handwerklichen oder vergleichbaren Betrieben bei Maschinenlaufzeiten bis zu einer Stunde pro Schicht eingesetzt werden und die Absaugkapazität der bestehenden Absauganlage ausreichend ist.
Bemerkung: Kettenstemmmaschinen und Tischoberfräsmaschinen werden heute in Handwerk und Industrie nahezu nicht mehr eingesetzt. Der Vollständigkeit halber werden sie hier noch aufgeführt.