Anlage 5 zu TRGS 553
Betriebsanweisung und Unterweisung Holzstaub

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Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen worden.
Gegenstand der Unterweisung waren Informationen
- über Hygienevorschriften,
- über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Holzstaubexposition zu vermeiden sind,
- zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung.
§ 14 Gefahrstoffverordnung, §§ 7, 14 BGV A 1
Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

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