Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen worden.
Gegenstand der Unterweisung waren Informationen
§ 14 Gefahrstoffverordnung, §§ 7, 14 BGV A 1
Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):