FIBC des Typs A erfüllen keine Anforderungen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
FIBC des Typs B erfüllen folgende Anforderungen:
Einstellsäcke können das Verhalten der FIBC Typ B verändern.
FIBC des Typs C erfüllen folgende Anforderungen:
a) | Das Wandmaterial des Körpers, des Einfüll- und Auslaufstutzens besitzen eine leitfähige oder ableitfähige Struktur mit einem Ableitwiderstand von weniger als 107 Ω zum Erdungspunkt. Die leitfähige oder ableitfähige Struktur kann nach einem der folgenden Prinzipien aufgebaut sein:
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b) | Der Ableitwiderstand der Hebeschlaufen zum Erdungspunkt am FIBC beträgt weniger als 107 Ω. |
c) | Die Durchschlagspannung von der inneren Oberfläche auf die leitfähige Struktur beträgt weniger als 6 kV. Sofern der FIBC eine geschlossene isolierende Innenbeschichtung aufweist, reduziert sich der Grenzwert für die Durchschlagspannung auf 4 kV. |
d) | Sofern der FIBC Teile aus isolierenden Materialien besitzt, entsprechen diese den Anforderungen nach Nummer 3.2 (ohne 3.2.5 und 3.2.6). Hinweis: Nicht fest und flächig mit dem Gewebe des FIBC-Körpers verbundene Etiketten oder Dokumententaschen aus isolierendem Material können sich gefährlich aufladen. |
e) | Am FIBC befindet sich ein gut sichtbarer Hinweis auf die Erdungspflicht. |
Einstellsäcke können das Verhalten des FIBC des Typs C verändern.
FIBC des Typs D erfüllen die Anforderung der Begrenzung der Aufladung auf ein ungefährliches Maß nach dem Prinzip der Koronaentladung. Erdungseinrichtungen besitzt der Typ D nicht. Beim Einsatz des FIBC Typ D ist der Nachweis zu erbringen, dass keine gefährlichen Aufladungen auftreten.
Sofern der FIBC Teile aus isolierenden Materialien besitzt, entsprechen diese den Anforderungen nach Nummer 3.2 (ohne 3.2.5 und 3.2.6).
Einstellsäcke können das Verhalten des FIBC des Typs D verändern.