2 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung

Bezeichnung Hinweise*
Herstellung von Auramin 1.
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Pyrolyseprodukten aus organischem Material (z.B. Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenteerpech) vorhanden sein können. Es ist zulässig, als Bezugssubstanz für Pyrolyseprodukte mit krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen den Stoff
Benzo(a)pyren zu wählen.
2.;
s. auch TRGS 551
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind. 3.
Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol 4.;
s. auch Verbot der Herstellung nach Anh. IV Nr. 16 GefStoffV
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte Hartholzstäuben ausgesetzt sind. 5.;
siehe auch Anlage 1
s. auch TRGS 553
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte in Bereichen arbeiten, in denen Dieselmotoremissionen freigesetzt werden. s. auch TRGS 554
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen1) Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind (ausgenommen Steinkohlengrubenstaub). a)

*     die Ziffern und Buchstaben in der Spalte Hinweise bedeuten:

     1-5:   lfd. Nr. nach Anhang I der RL 2004/37/EG;

     a):   Begründungen zur Bewertung dieser Tätigkeiten oder Verfahren wurden vom AGS erarbeitet und sind zugänglich als Bekanntmachungen des AGS unter www.baua.de/prax/


1) DIN/EN 481 "Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel", Brüssel 1993; BGIA-Arbeitsmappe "Messung von Gefahrstoffen". Herausgeber: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA, Erich Schmidt Verlag