1 Anwendungsbereich

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 2 „Messung von Vibrationen“, beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung und Auswertung von Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumentation der Vibrationsmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen, Teil 1 „Beurteilung der
Gefährdung durch Vibrationen“
).

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.