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- Die Beschäftigten werden angewiesen Begegnungen, notwendige Besprechungen in allen Bereichen so kurz wie möglich zu halten und dabei den Mindestabstand (mind. 1,5 Meter) einzuhalten.
- Bei unvermeidlichen Zusammenkünften von Personen, bei denen der Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann, ist geeigneter Mund- Nasenschutz (MNS) zu verwenden.
- Besprechungen mit externen Personen werden auf ein Minimum reduziert und finden nur in den Besprechungsräumen statt.
Veltins, Meschede
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