Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung
Es ist Ihre Aufgabe als Unternehmer/Unternehmerin, für eine sichere Gefahrstoff-Verwendung im Betrieb zu sorgen. Diese beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung. Ermitteln Sie die Gefahrstoffe und erfassen Sie sie
in einem Gefahrstoff-Verzeichnis
.
Beurteilen Sie die Gefährdungen vor dem Einsatz, gegebenenfalls zusammen mit der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsarzt z. B. aus Ihrem BGN-Kompetenzzentrum. Prüfen Sie, ob Sie ihre Anzahl verringern können oder sie durch weniger gefährliche Produkte ersetzen können. Wo das nicht möglich ist, müssen Sie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten ergreifen.
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen sowie Gefahrenhinweise und Anwendungsvorschriften finden Sie in der Gefahrstoff-Kennzeichnung auf dem Behältnis (siehe Bild) oben und insbesondere im Sicherheitsdatenblatt.
Das Sicherheitsdatenblatt wird bei ätzenden, reizenden oder gesundheitsschädlichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel vom Hersteller oder Liefernaten mitgeliefert. Sollte das nicht der Fall sein, kann es dort angefordert werden. > Musterbrief zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblatts
Sprechen Sie mit den Beschäftigten über die möglicherweise bestehenden Gefahren. Trainieren Sie mit ihnen zu Beginn den richtigen Umgang mit den Gefahrstoffen und die Anwendung der Schutzmaßnahmen. Halten Sie schriftliche Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bereit. Anhand dieser Betriebsanweisungen unterweisen Sie die Beschäftigten im sicheren und fachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen.
TIPP: Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung den Check Gefahrstoffe
Siehe auch Kapitel Gefährdungsbeurteilung in der ASI 8.05: Reizende und ätzende Stoffe