Bis jetzt wurden die technischen Voraussetzungen, die Aufschnittschneidemaschinen erfüllen müssen, beschrieben. Im Folgenden geht es um die richtigen Aufstellungsbedingungen, den Umgang und die Verhaltensweisen mit den Maschinen.
Ein sicheres Bedienen ist auch von der Auswahl der geeigneten Maschine abhängig. Ist das Schneidgut bspw. zu groß, kann es nicht auf einer kleinen Maschine geschnitten werden. Die Praxis zeigt: steht keine geeignete Maschine zur Verfügung, kommt es zum Improvisieren und zur Fehlbedienung. Die Folgen sind häufig Unfälle.
Die Maschine darf nur im Bereich der sog. bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt werden. Diese bestimmungsgemäße Verwendung gibt vor, was mit der jeweiligen Maschine geschnitten werden darf. Produkte, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht mit der Maschine geschnitten werden. Der Unternehmer ist gut beraten, beim Kauf darauf zu achten, dass für die Maschine eine Konformitätserklärung vorliegt und die CE-Kennzeichnung an der Maschine angebracht ist. Die Konformitätserklärung bescheinigt, dass die Maschine nach Auffassung des Herstellers gemäß den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gebaut wurde. Die Konformitätserklärung kann in der Betriebsanleitung abgedruckt sein oder als separates Dokument vorliegen.
Elektrische Anschlusskabel und Steckdosen müssen so beschaffen und verlegt sein, dass diese keine Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen. Freiliegende Leitungen im Bereich des Steckers sind in der Praxis immer wieder zu finden. Zudem kann man Steckdosen vorfinden, die bereits ganz oder teilweise aus der Wand ragen. Oft liegt der Grund hierfür darin, dass Personen den Stecker am Kabel aus der Dose ziehen.
Schutzleiterverbindungen zum Gerät müssen stets intakt sein. Beschädigte Kabel sind immer wieder die Ursache dafür, dass das Metallgehäuse der Aufschnittschneidemaschine unter Spannung steht. Dies kann zu gefährlichen Stromunfällen führen.
Ein sicher und ergonomisch gestalteter Schneidarbeitsplatz benötigt ausreichend Bewegungsfreiheit. Von einer ausreichenden Bewegungsfreiheit spricht man dann, wenn am Schneidarbeitsplatz mindestens eine Bewegungstiefe von 1,0 Meter und eine freie Bewegungsfläche von 1,5 m2 gegeben ist. Muss der Schneidarbeitsplatz (nur aus triftigem Grund) an stärker frequentierten Verkehrswegen platziert werden, hat die Tiefe der freien Bewegungsfläche mindestens 1,2 Meter zu betragen. Der Untergrund muss ein stabiles Aufstellen der Maschine sicherstellen. Die Maschine muss leicht und in bequemer Körperhaltung bedient werden können. Hierzu ist die Wahl der richtigen Höhe der Standfläche, abhängig von der Größe der Bedienperson zu beachten.
Lichtquellen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass der Arbeitsplatz hell ausgeleuchtet wird. Dabei sollten keine Schatten am Schneideort entstehen. Empfehlenswert ist eine Beleuchtung von mindestens 500 Lux.
Für den Umgang mit der Aufschnittschneidemaschine ist eine Betriebsanweisung zu empfehlen (siehe Anhang). In dieser sollte u. a. festgelegt sein
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Aufschnittschneidemaschinen arbeiten, müssen hierfür unterwiesen sein. Die Unterweisung muss insbesondere umfassen:
Das Bedienpersonal muss vor der ersten Tätigkeit an der Maschine (Erstunterweisung) und danach regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr (wiederkehrende Unterweisung) unterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Die Unterwiesenen müssen die Teilnahme durch Unterschrift bestätigen. Der Unternehmer muss sich von Zeit zu Zeit davon überzeugen, dass sich die Bedienpersonen nach den Anweisungen verhalten.
Abb. 7: Das Schneidgut wird bei angehobenem Schneidguthalter und
zurückgezogenem Schlitten an die Schlittenrückwand gedrückt
Abb. 8: Das kurze Schneidgut/Reststück wird zwischen Restehalter
und Anschlagplatte eingeklemmt und so in Richtung Rundmesser geschoben.
Ist das Ende des Schneidegutrestes an der Restehalterseite uneben oder läuft das Schneidgut zu der Seite rund oder spitz aus, ist vor dem Schneiden eine ausreichend große Anschlagfläche durch Entfernen der Unebenheit bzw. Abschneiden zu schaffen. Dadurch wird sicheres Halten des Schneidgutes durch den Restehalter erzielt (Abb. 8).
Abb. 9: Beim Reinigen des Rundmessers immer in gerader Linie
von der Mitte nach außen putzen.
Hochdruckreiniger bzw. ein Vollstrahl aus einem Wasserschlauch sind für die Reinigung einer Aufschnittschneidemaschine völlig ungeeignet. Dadurch besteht die Gefahr, dass Feuchtigkeit in die Maschine eindringt. Es kann zu Stromunfällen kommen.
Um die Leichtgängigkeit von Schlitten bzw. Restehalter zu gewährleisten, sind regelmäßig die Führungen zu reinigen und mit geeignetem Öl bzw. Fett zu schmieren.
Wird beim Reinigen der Aufschnittschneidemaschine das Rundmesser entfernt, müssen geeignete schnitthemmende Schutzhandschuhe getragen werden.