6. Umluftanlagen

Eine Umluftführung ist in Küchen nicht zulässig (s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6). Die bisher bekannten Luftreinigungsverfahren sind noch nicht in der Lage, auf Dauer die Küchenabluft zuverlässig so weit zu reinigen, dass sie direkt wieder als Zuluft verwendet werden könnte. Die in der Abluft enthaltene Energie kann über Wärmetauscher an die Zuluft abgegeben werden.

Von diesem Verbot sind Kondensationshauben (z. B. über Dampfgarern) ausgenommen, wenn sie lastmindernd wirken. Sie können damit den erforderlichen Luftwechsel in der Küche verringern, aber nicht ersetzen.