Eine Umluftführung ist in Küchen nicht zulässig (s. Technische Regel für Arbeitsstätten
ASR A3.6). Die bisher bekannten Luftreinigungsverfahren sind noch nicht in der Lage,
auf Dauer die Küchenabluft zuverlässig so
weit zu reinigen, dass sie direkt wieder als
Zuluft verwendet werden könnte.
Die in der Abluft enthaltene Energie kann
über Wärmetauscher an die Zuluft abgegeben werden.
Von diesem Verbot sind Kondensationshauben (z. B. über Dampfgarern) ausgenommen, wenn sie lastmindernd wirken. Sie können damit den erforderlichen Luftwechsel in der Küche verringern, aber nicht ersetzen.