Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Auf dem Unterweisungsprotokoll haben die unterwiesene Person und die unterweisende Person zu unterschreiben. Vordrucke hierzu und weitere Hilfen erhalten Sie unter www.bgn-branchenwissen.de. Verwenden Sie für die Unterweisung auch die Inhalte der Anhänge 1 und 2.
Stichwort | Inhalt der Unterweisung | Vorkommen im Betrieb |
Explosionsgefahren | Explosionsgefahr durch Stäube, Voraussetzung für das Zustandekommen von Explosionen | in staubführenden Anlagen, in Bereichen mit Staubwolkenvorkommen, in Bereichen mit Staubablagerungen |
Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre |
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Staubführende Anlagen Im gesamten Betrieb Silobefüllung |
Reinigung |
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Im gesamten Betrieb |
Vermeidung von Zündquellen |
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Im gesamten Betrieb Silo, pneumatische Förderleitung, Mehlwaage, etc. Geräte im Betrieb, gilt auch für Arbeitsmittel wie z. B. Handleuchten, Bohrmaschinen etc., Aspirations- und Förderschläuche |
Sonstiges | Verhalten im Brandfall / Explosionsfall, Meldekette | Im gesamten Betrieb |
Feuererlaubnisschein
Bei gefährlichen Tätigkeiten und Tätigkeiten, die durch Wechselwirkung mit anderen Arbeiten gefährlich werden können, ist ein Arbeitsfreigabesystem anzuwenden. Hierzu zählen insbesondere Reparaturarbeiten in Verbindung mit Heißarbeiten (Schneiden, Trennen, Schleifen Löten, Schweißen etc.) und Arbeiten, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind. Grundsätzlich ist während der Anwesenheit von Beschäftigten in explosionsgefährdeten Bereichen eine angemessene Aufsicht gemäß den Grundsätzen der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten.-
Bewährt hat sich ein schriftliches Freigabesystem. Für die sogenannten Heißarbeiten finden Sie ein entsprechendes Formular auf www.bgn-branchenwissen.de.