Anhang 5: Praxishilfe für die Beschaffung von geeigneten Staubsaugern

Das Entfernen von Mehlstaub darf nur mit Staubsaugern erfolgen, die für das Aufsaugen brennbarer Stäube zugelassen sind.

Die Anforderungen an die Staubsauger hängen davon ab, ob sie innerhalb oder außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Um die Anforderungen zu ermitteln, ist zu klären:

1) an welchen Orten der Sauger eingesetzt werden soll und

2) ob geplante Einsatzorte in Zone 22 eingeteilt sind (siehe Checkliste 2)

Ist an einem der Einsatzorte Zone 22 festgelegt, muss der Sauger die Anforderungen der linken Spalte erfüllen. Ansonsten reicht ein Sauger, der die Anforderungen der rechten Spalte erfüllt.

Einsatz in Zone 22: Einsatzorte ohne Zoneneinteilung
Staubsauger gebaut nach RL 2014/34/EU (ATEX-RL) mit Kennzeichnung
"Ex II 3D T x°C"
oder
Staubsauger für das Einsaugen von Mehlstäuben (brennbare Stäube) außerhalb eines Bereichs, der in Zone 22 eingeteilt ist:
Staubsauger geeignet für das Einsaugen von brennbaren Stäuben in einer als Zone 22 festgelegten Bereich nach DIN EN 62784 mit Kennzeichnung:
Ex62784 IIIC T x°C Dc und Bildzeichen "62784"
oder
Die Herstellfirma erklärt schriftlich in der Betriebsanleitung, dass das Gerät zum Aufsaugen von Mehlstäuben (brennbaren Stäuben) geeignet ist (was den Idealfall darstellt).

Hinweis:
Das geeignete Zubehör (elektrostatisch ableitfähig) wird häufig nur optional angeboten. Es muss bestätigt sein, dass das Zubehör (elektrostatisch) für den Anwendungsfall geeignet ist.

oder
Staubsauger mindestens der Staubklasse L mit zusätzlicher Prüfung nach DIN EN 60335-2-69 Anhang CC:

Geräte der Bauart 22 gekennzeichnet mit
              Kennzeichnung für Geräte der Bauart 22
Der Staubsauger/Entstauber erfüllt alle folgenden Anforderungen:
  • elektrostatisch ableitfähiges Saug-Set (< 106 Ω über gesamte Set-Länge)
  • geräteinterne Prallflächen aus nicht funkenreißendem Material
  • Geräte nach DIN EN 60335-2-9:2015-07, Anhang AA, Staubklasse M oder H
  • getrennte Kühl- und Prozessluftführung (Motorkühlung und Absaugluft)
  • Oberflächentemperaturen < 135 °C an Flächen im staubbeladenen Bereich.
Anmerkung: Der staubbeladene Bereich (vor dem Hauptfilter), der betriebsmäßig mit Staub in Berührung kommt.
Staubsauger gebaut nach ZH 1/487, mindestens der Staubklasse S mit der Kennzeichnung "B1"

Anmerkung:
Durften bis 2003 in Verkehr gebracht werden. Sie erfüllen vergleichbare Sicherheitsstandards wie Staubsauger nach DIN EN 62784 und dürfen deshalb weiter eingesetzt werden, sofern sie technisch einwandfrei sind.
 

Hinweis:

Gleich welcher Staubsauger eingesetzt wird: grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass keinerlei Zündquellen eingesaugt werden!

 

Autor: Hartmann
2021-7-26