Checkliste 2: Darstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung

Wenn die in Spalte 2 genannten Maßnahmen umgesetzt werden, kann die Zoneneinteilung nach Spalte 3 angenommen werden. Definitionen zur Zoneneinteilung, siehe Anhang 2.

Die Anforderungen an elektrische und nicht-elektrische Geräte in diesen Zonen sind in Checkliste 3 genannt.

Ausnahmen/Abweichungen sind jeweils gesondert schriftlich zu begründen.

In Betriebsräumen (nicht innerhalb von Anlagen)
Raum Maßnahmen Zone
Siloaufstel-
lungsraum
  • Es ist keine Anlagendichtheit gegeben. Die Schichtdicke der Stäube auf dem Boden und den Anlagen beträgt mehr als 1 mm und überdauert mehr als eine Betriebsschicht. Beim Durchschreiten des Raums verbleiben Trittspuren auf dem Boden. Es sind Füllstandsmelder (Überwachung des Füllstands gegen Überfüllung) in den Silos vorhanden.
  • Es bilden sich Mehlhaufen.
Ist eine der oben genannten Gegebenheiten zutreffend, ist eine bauliche Abtrennung der Silos innerhalb des Gebäudes (z. B. durch Einbringung von Leichtbauwänden) erforderlich. In diesem abgetrennten Bereich müssen alle Betriebsmittel im Raum in der ATEX-Kategorie 3D ausgeführt werden (auch Hausinstallation wie Licht, Steckdosen, etc.).
22 im
gesamten
Aufstel-
lungsraum
    oder  
   
  • Es werden flexible Silos (Stoffsilos) oder mit einfachem Filtertuch abgedeckte Silos verwendet.
  • Es sind Füllstandsmelder vorhanden, die bei Überfüllung optischen und akustischen Alarm geben.
  • Nennenswerte Staubanlagen auf dem Boden und um die Anlagen werden regelmäßig beseitigt.
Alle hier genannten Bedingungen sind mindestens zu erfüllen. Außerdem ist eine bauliche Abtrennung der Silos innerhalb des Gebäudes (z. B. durch Einbringung von Leichtbauwänden) erforderlich. In diesem abgetrennten Bereich müssen alle elektrischen Betriebsmittel und weitere Geräte gemäß der RL 2014/34/EU (ATEX) in der Kategorie 3D ausgeführt werden (auch Hausinstallation wie Licht, Steckdosen, etc.).
22 im
gesamten
Aufstel-
lungsraum
    oder  
   
  • Es werden flexible Silos (Stoffsilos) oder mit einfachem Filtertuch abgedeckte Silos verwendet.
  • Es ist zusätzlich zu einem Füllstandsmelder* eine Überfüllsicherung (Melder) vorhanden, der bei Überfüllung des Silos die Befüllleitung mit einem Absperrorgan automatisch hardwaremäßig schließt, also den Befüllvorgang stoppt.
  • Der Stoff und ggf. dessen Befestigung wird regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert, um einen Staubaustritt u. a. durch Verschleiß rechtzeitig festzustellen und beseitigen zu können. Die Kontrollen werden protokolliert.
  • Stäube auf dem Boden und den Anlagen werden stets auf einer Schichtdicke < 1 mm gehalten. Beim Durchschreiten des Raums dürfen keine Trittspuren auf dem Boden zurückbleiben.
Sind alle hier genannten Bedingungen zutreffend, ist keine bauliche Abtrennung der Silos zu elektrischen Anlagen und weiteren Geräten, die nicht der RL 2014/34/EU entsprechen (keine ATEX-Geräte) nötig.

*Füllstandsmelder lassen sich auch bei Stoffsilos nachrüsten: geeignet sind Drehflügelmelder, Schwinggabeln, etc.
1 m um
das je-
weilige
Silo

Zone 22
    oder  
   
  • Die Siloanlage ist dicht gestaltet (z. B. geschlossene Metallsilos).
  • Die Abluft wird über einfache Filtersysteme ohne automatische Abreinigung (Filtersack, Flächenfilter (feste Filtermatten oder Filterdeckel)) geführt.
  • Es sind Füllstandsmelder vorhanden, die bei Überfüllung optischen und akustischen Alarm geben.
  • Die Filterbefestigungen und der Zustand des Filtermaterials werden regelmäßig überprüft, und die gesamte Anlage wird regelmäßig auf Dichtheit überprüft. Die Überprüfungen werden protokolliert.
  • Stäube auf dem Boden und den Anlagen werden stets auf einer Schichtdicke < 1 mm gehalten. Beim Durchschreiten des Raums dürfen keine Trittspuren auf dem Boden zurückbleiben.
Sind alle Bedingungen erfüllt, ist keine bauliche Abtrennung der Silos erforderlich.
keine
    oder  
   
  • Die Siloanlage ist dicht gestaltet (z. B. komplett geschlossene Metallsilos).
  • Die Abfuhr der Förderluft erfolgt über dichte Rohrleitungen in eine Filteranlage mit automatischer Abreinigung (z. B. Zentralfilter) oder es ist ein Aufsatzfilter vorhanden.
  • Es sind Füllstandsmelder vorhanden, die bei Überfüllung optischen und akustischen Alarm geben.
  • Die gesamte Anlage wird regelmäßig auf Dichtheit überprüft.
  • Stäube auf dem Boden und den Anlagen werden stets auf einer Schichtdicke < 1 mm gehalten. Beim Durchschreiten des Raums dürfen keine Trittspuren auf dem Boden zurückbleiben.
Sind alle Bedingungen erfüllt, ist keine bauliche Abtrennung der Silos erforderlich.
keine
Silos im Freien Bei Überwachung des Füllstandsmelder zur Verhinderung der Überfüllung keine
Sacklager Bei Einhaltung geringer Stapelhöhen (bis max. 1,5 m) und vorsichtige Handhabung und sofortiger Beseitigung von Staubablagerungen keine
    bei Missachtung einer der oben genannten Maßnahmen 22
Backstube Vermeidung gefährlicher Staubwolken bzw. staubarme Handhabung und Reinigung nach jeder Betriebsschicht bzw. sofortige Reinigung bei Staubablagerungen
Empfehlung:
Einhaltung von DGUV Information 213-705 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – "Mehlstaub in Backbetrieben", ASI 8.80 "Vermeidung von Bäckerasthma" und DGUV Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben"
keine
    bei Missachtung einer der oben genannten Maßnahmen 22
Bereich um Kneter bzw. Bottich Der Kneter bzw. Bottich ist weitgehend dicht schließend und mit einer Absaugung versehen (z. B. bei Befüllung direkt aus der Silowaage). keine
    oder  
    Der Füllschlauch führt bis zum Boden des Kneters bzw. Bottichs. Zusätzlich wird die Apparateumgebung bei Staubaustritt sofort gereinigt. keine
    bei Missachtung einer der oben genannten Maßnahmen 22
Bereich um Schnecken, Waagen und Förderrohre Die Apparateumgebung wird regelmäßig (bzw. bei Staubaustritt sofort) gereinigt. keine
    bei Missachtung der oben genannten Maßnahme 22
Reinigungsmaschinen (Sichter, Trieure, Steinausleser etc.) Die Apparateumgebung wird regelmäßig (bzw. bei Staubaustritt sofort) gereinigt.
Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit.
keine
    bei Missachtung der oben genannten Maßnahmen 22
Mühle (gilt auch für langsam drehende Steinmühlen) Die Apparateumgebung wird regelmäßig (bzw. bei Staubaustritt sofort) gereinigt.
Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit.
keine
    bei Missachtung der oben genannten Maßnahmen 22
Trennmittel-Sprühsystem / Ölnebel Einhaltung der Sicherheitshinweise des Herstellers keine
Mobiler Hockerkocher / Flüssiggas1 Einflaschenanlage mit direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossenem Druckregeleinrichtung
und
die Dichtheit des Systems wird durch Kontrolle z. B. mit schaumbildenden Mitteln (Lecksuchspray) nachgewiesen und protokolliert.
keine
    oder  
    Einflaschenanlage mit nicht direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossener Druckregeleinrichtung, im Freien 0,5 m um die Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 1 m, in Räumen 1 m um die Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 2 m 2
    oder  
    Mehrflaschenanlage im Freien,
0,5 m um jede Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r= 1 m
2
    oder  
    Mehrflaschenanlage im Flaschenschrank, Zone: im Schrankinneren 1, um den Schrank bis Oberkante Schrank 2 (r = 0,5 m)
1 bzw. 2
Backöfen und Fettbackgeräte / Flüssiggas1 Einflaschenanlage mit direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossener Druckregeleinrichtung
und
die Dichtheitbei des Systems wird durch Kontrolle z. B. mit schaumbildenden Mitteln (Lecksuchspray) nachgewiesen
keine
    oder  
    Einflaschenanlage mit nicht direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossener Druckregeleinrichtung, Zone: im Freien 0,5 m um die Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 1 m, in Räumen 1m um die Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 2 m 2 (r = 0,5 m)
    oder  
    Mehrflaschenanlage im Freien, Zone: 0,5 m um jede Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 1 m 2 (r = 0,5 bis 1,0 m)
1
    oder  
    Mehrflaschenanlage im Flaschenschrank, Zone: im Schrankinneren 1, um den Schrank bis Oberkante Schrank 2 (r = 0,5 m) im Schrank 1 um den Schrank 2 (r = 0,5 m)
Verwendung von Erdgas Ausrüstung gem. geltenden Regeln der Technik (z. B. DVGW) keine
Lagern von Flüssiggasflaschen in Räumen und im Freien / Flüssiggas1
  • Flaschen sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern und stehend zu lagern bzw. bereitzuhalten
    und
  • die Flaschenabsperrventile müssen fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z. B. Ventilschutzkappen)
    und
  • Flaschen sind grundsätzlich nicht in Räumen unter Erdgleiche zu lagern und bereitzuhalten
    und
  • die Dichtheit des Flaschenabsperrventils wird durch Kontrolle z. B. mit schaumbildenden Mitteln (Lecksuchspray) nachgewiesen. Dies gilt sowohl für teilentleerte sowie für entleerte ungereinigte Flaschen. Die Dichtheitskontrolle des geschlossenen Flaschenabsperrventils ist umgehend nach jedem Trennen von einer Flüssiggasanlage durchzuführen.
im Schrank-Inneren 1, um den Schrank bis Oberkante Schrank 2 (r = 0,5 m)
ortsfeste Flüssiggasbehälter (Tanks) im Freien
  • Es ist grundsätzlich verboten, Flüssiggastanks in Durchgängen, Durchfahrten, auf Verkehrswegen mit eingeschränkter Mindestbreite sowie auf Rettungswegen aufzustellen
    und
  • Flüssiggastanks müssen vor Eingriffen Unbefugter geschützt sein – durch Einschluss der Armaturen oder Umfriedung bzw. Umzäunung des Behälters
    und
  • zwischen Flüssiggastank und offenen Schächten, Kanälen, ungeschützten Kanaleinläufen, Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen oder Luftansaugöffnungen muss ein Schutzabstand von mindestens 5 m eingehalten werden
    und
  • Behälter und Ausrüstungsteile müssen durch Anfahrschutz oder ausreichenden Schutzabstand vor mechanischer Beschädigung geschützt werden
    und
  • Flüssiggastanks müssen vor Brandlasten wie z. B. brennbaren Stoffen (Benzin, Fette, Öle), Holzschuppen, Holzstapeln geschützt werden. Entweder durch einen Schutzabstand von in der Regel mindestens 5 m oder durch eine Schutzwand, durch Erddeckung, durch eine Brandschutzdämmung oder durch eine Wasserberieselung
    und
  • der Flüssiggastank muss ausreichend umlüftet sowie für die Bedienung, Instandhaltung und Wartung zugänglich sein. Das wird in der Regel durch einen Abstand von mindestens 1 m zu Gebäuden, Wänden etc. erreicht. Zone: 1 m um das Flaschenventil und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 3 m.
im Schrank-Inneren 1, um den Schrank bis Oberkante Schrank 2 (r = 0,5 m)

1 zu Flüssiggas und den Zoneneinteilungen s. auch DGUV Regel 110-010, Merkblatt "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in Fahrzeugen" sowie weitere Informationen auf www.bgn-branchenwissen.de > Wissen kompakt > Praxishilfen von A bis Z > Flüssiggas, Shortlink 754.

 

Innerhalb von Anlagen
Aggregat /Anlagenteil Zone
Getreidesilo mit ungereinigtem Getreide (Feinstaubgehalt >= 3 %) oder bei häufiger Befüllung >= 2 mal pro Woche) 21
oder  
Getreidesilo bei gereinigtem Getreide oder gelegentlicher (< 2 mal pro Woche) Befüllung 22
Mehlsilo bei gelegentlicher Befüllung und Entleerung (< 2 mal pro Woche) 21
Mehlsilo bei häufigre Befüllung und Entleerung 20
Mehlwaage 20
(Kneter-)Bottich 22
Zyklon/Abscheider 20
Filteranlage auf Mehlsilo, rohgasseitig (vor Filtermedium) 21
Filteranlage auf Mehlwaage, rohgasseitig (vor Filtermedium) 20
Filteranlage reingasseitig (nach Filtermedium), ohne weitere Maßnahmen (gilt auch für die Abluftventilatoren!) 22
oder  
Filteranlagen, reingasseitig (nach Filtermedium), mit Maßnahmen (regelmäßige Reinigung und Kontrolle auf Beschädigungen bzw. Verschleiß) bei sehr niedriger Staubbelastung (< 1 % UEG im Rohgas) keine
Aspirationsleitungen 22
Förderleitungen für staubförmige Produkte z. B. Mehl 21
langsam laufende Mühle < 1 m/s (Umfangsgeschwindigkeit) 22
oder  
schnell laufende Mühle (im Mahlraum) – je nach Betriebszeit und Mühlenart 20
Reinigungsmaschinen für Getreide (Sichter, Trieure, Steinausleser) 22
Förderschnecke, Spiralförderer < 1 m/s (Umfangsgeschwindigkeit)
Im Bereich der Aufgabe- und Abwurfstelle bei Mehl und Getreide mit Feinstaubanteil > 3 %
21

 

Autor: Gramlich
2023-7-26