Erforderliche Maßnahmen Kennzeichnung, Zündquellenvermeidung, Reinigung |
Umgesetzt? |
Alle explosionsgefährdeten Bereiche sind an ihren Zugängen gekennzeichnet? | Ja Nein Umsetzung bis: |
In explosionsgefährdeten Bereichen sind Zündquellen wie Rauchen, offene Flammen etc. verboten (z. B. mittels Unterweisung) | Ja Nein Umsetzung bis: |
Liegt ein Kataster für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen vor (z. B. Prüfkataster) | Ja Nein Umsetzung bis: |
Liegt eine schriftliche Bewertung von nicht mit entsprechender Kennzeichnung für die jeweilige Zone versehenen Geräten (Altgeräten) zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen) vor? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Maschinen, Geräte und elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden gem. den Herstellerangaben gewartet und instandgehalten? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Für den (störungsbedingten) Staubaustritt z. B. im Siloraum (insbesondere bei der Befüllung) sind organisatorische Maßnahmen getroffen worden (Betriebsanweisung, Unterweisung des Personals vgl. Checkliste 5) z. B. Abschaltung der Anlage (Not-Aus), sofortige Reinigung etc. | Ja Nein Umsetzung bis: |
Förderanlagen werden entsprechend ihrer Betriebsweise sowie Beanspruchung regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert und (störungsbedingte) Staubaustrittsstellen werden sofort fachgerecht geschlossen? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Liegt ein Reinigungsplan vor? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Sofortige Reinigung bei (störungsbedingtem) Staubaustritt (Betriebsanweisung, Unterweisung)? Die Reinigung erfolgt ausschließlich mit geeignetem Sauger oder durch Nassreinigung? |
Ja Nein Umsetzung bis: |
Umsetzung der empfohlenen Arbeitsweise nach: DGUV Information 213-705 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Mehlstaub in Backbetrieben", ASI 8.80 "Vermeidung von Bäckerasthma" und DGUV-Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben"? |
Ja Nein Umsetzung bis: |
Für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen liegen schriftliche Betriebsanweisungen vor? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Beschäftigte werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich des Explosionsschutzes unterwiesen? Die Unterweisung wird dokumentiert? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Beschäftigte von Fremdfirmen werden vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich des Explosionsschutzes unterwiesen? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten etc.) dürfen nur nach schriftlicher Arbeitsfreigabe durchgeführt werden (Feuererlaubnisschein)? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Prüfungen vor Inbetriebnahmen, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung werden durchgeführt und dokumentiert? | Ja Nein Umsetzung bis: |
Wiederkehrende Prüfungen mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit werden durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3) | Ja Nein Umsetzung bis: |
Wiederkehrende (technische) Prüfungen der Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen und der Komponenten/Schutzmaßnahmen von denen der Explosionsschutz gemäß Explosionsschutzdokument abhängt (auch Potenzialausgleich / Erdung) werden mindestens alle 3 Jahre durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3) | Ja Nein Umsetzung bis: |
Wiederkehrende Prüfungen von sonstigen Anlagen wie Flüssiggasanlagen, Gasdruckregelanlagen, Erdgasversorgung werden gemäß Vorgaben durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3) | Ja Nein Umsetzung bis: |