Checkliste 4: Organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen

Erforderliche Maßnahmen
Kennzeichnung, Zündquellenvermeidung, Reinigung
Umgesetzt?
Alle explosionsgefährdeten Bereiche sind an ihren Zugängen gekennzeichnet?

Kannzeichnung Explosionsgefährdete Bereiche

 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
In explosionsgefährdeten Bereichen sind Zündquellen wie Rauchen, offene Flammen etc. verboten (z. B. mittels Unterweisung)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Liegt ein Kataster für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen vor (z. B. Prüfkataster)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Liegt eine schriftliche Bewertung von nicht mit entsprechender Kennzeichnung für die jeweilige Zone versehenen Geräten (Altgeräten) zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen) vor?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Maschinen, Geräte und elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden gem. den Herstellerangaben gewartet und instandgehalten?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Für den (störungsbedingten) Staubaustritt z. B. im Siloraum (insbesondere bei der Befüllung) sind organisatorische Maßnahmen getroffen worden (Betriebsanweisung, Unterweisung des Personals vgl. Checkliste 5) z. B. Abschaltung der Anlage (Not-Aus), sofortige Reinigung etc.  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Förderanlagen werden entsprechend ihrer Betriebsweise sowie Beanspruchung regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert und (störungsbedingte) Staubaustrittsstellen werden sofort fachgerecht geschlossen?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Liegt ein Reinigungsplan vor?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Sofortige Reinigung bei (störungsbedingtem) Staubaustritt (Betriebsanweisung, Unterweisung)?
Die Reinigung erfolgt ausschließlich mit geeignetem Sauger oder durch Nassreinigung?
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Umsetzung der empfohlenen Arbeitsweise nach:
DGUV Information 213-705 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Mehlstaub in Backbetrieben",
ASI 8.80 "Vermeidung von Bäckerasthma" und
DGUV-Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben"?
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen liegen schriftliche Betriebsanweisungen vor?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Beschäftigte werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich des Explosionsschutzes unterwiesen? Die Unterweisung wird dokumentiert?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Beschäftigte von Fremdfirmen werden vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich des Explosionsschutzes unterwiesen?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten etc.) dürfen nur nach schriftlicher Arbeitsfreigabe durchgeführt werden (Feuererlaubnisschein)?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Prüfungen vor Inbetriebnahmen, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung werden durchgeführt und dokumentiert?  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Wiederkehrende Prüfungen mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit werden durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Wiederkehrende (technische) Prüfungen der Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen und der Komponenten/Schutzmaßnahmen von denen der Explosionsschutz gemäß Explosionsschutzdokument abhängt (auch Potenzialausgleich / Erdung) werden mindestens alle 3 Jahre durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
Wiederkehrende Prüfungen von sonstigen Anlagen wie Flüssiggasanlagen, Gasdruckregelanlagen, Erdgasversorgung werden gemäß Vorgaben durchgeführt und dokumentiert? (siehe Anhang 3)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:

 

Autor: Hartmann
2021-7-26