Brems-, Feststellvorrichtung
Griffe geschützt angebracht, Sichtverhältnisse berücksichtigen
Ablagefläche dem Gebinde angepasst und geeignet in Form und Material (rutschhemmend)
Für die Tätigkeit geeignete Hubhöhe beachten!
Bei Hub > 1,80 m evtl. Lastschutzgitter erforderlich
Prüfung durch befähigte Person BGV D 27 (Flurförderzeuge)
Betriebssicherheitsverordnung § 3(3) und Anh.1 Ziff. 3.1, Anh. 2 Ziff.3.1
CE- Kennzeichnung, Konformitätserklärung