Kapitel

Inhaltsverzeichnis




  Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Betriebsbestimmungen
3 Zeitpunkt der Anwendung
2.1 Betreiben von Anlagen zur Drahtbe- und -verarbeitung
2.2 Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen
2.3 Pressen der Metallbe- und -verarbeitung
(zurückgezogen, siehe DGUV Information 209-008 und 209-030)
2.4 Betreiben von Textilmaschinen
2.5 Betreiben von Walzwerken
2.6 Betreiben von Wäschereien
2.7 Betreiben von Schmiedehämmern
(zurückgezogen, Inhalte sind in Fachbereich AKTUELL FB HM-089 "Schmiedehämmer" eingeflossen)
2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
(zurückgezogen; Inhalte wurden in die DGUV Regel 109-017 aufgenommen)
2.9 Betreiben von Stetigförderern
(zurückgezogen)
2.10 Betreiben von Hebebühnen
2.11 Betreiben von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik
2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen
2.13 Betreiben von Rammen
(zurückgezogen; siehe BG-Regel "Arbeit im Spezialtiefbau" [BGR 161])
2.14 Betreiben von Chemischreinigungen
2.15 Betreiben von Bügeleimaschinen
2.16 Betreiben von Lederverarbeitungs- und Schuhmaschinen
2.17 Betreiben von Lege-, Zuschneide- und Nähmaschinen
2.18 Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen
(Teil B „Spritzgießmaschinen“ wurde zurückgezogen)
2.19 Betreiben von Schleifmaschinen
2.20 Betreiben von Maschinen der Metallbearbeitung
2.21 Betreiben von Gießereien
(zurückgezogen)
2.22 Betreiben von Maschinen der Papierherstellung
2.23 Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau
2.24 Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)
2.25 Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und Bürstwerkzeugen
(zurückgezogen; Zu großen Teilen in der DGUV Information 209-002 „Schleifen“ enthalten)
2.26 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
2.27 Betreiben von Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern
2.28 Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe
2.29 Verarbeiten von Beschichtungsstoffen
2.30 Betreiben von Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern
2.31 Arbeiten an Gasleitungen
2.32 Betreiben von Sauerstoffanlagen
(zurückgezogen)
2.33 Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen
(zurückgezogen)
2.34 Betreiben von Silos
(zurückgezogen; siehe DGUV Regel 113-004 und DGUV Regel 113-005)
2.35 Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen
(zurückgezogen)
2.36 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
2.37 Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen
(zurückgezogen)
2.38 Betreiben von Nahrungsmittelmaschinen
(zurückgezogen)
2.39 Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung
(zurückgezogen; ersetzt durch DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“)
Anhang   Vorschriften und Regeln