Die nachfolgend aufgeführten Schilder sind geeignet, die nach Abschnitt 4.1.10 dieser Regel geforderte Sicherheitskennzeichnung zu erfüllen. Angaben über Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3 enthalten.
I. Warnschilder
Schild | Stoff | Bemerkung |
W 016 Warnung vor giftigen Stoffen |
Chlor Chlordioxidlösung |
Das Schild "Warnung vor giftigen Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. Bei ortsveränderlichen Chlorungseinrichtungen ist das Schild an der Einrichtung anzubringen. |
W 029 Warnung vor Gasflaschen |
Chlor | Bei Chlorgasanlagen, in dem Chlorgasbehälter verwendet werden, ist das Sicherheitszeichen "Warnung vor Gasflaschen" am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen. |
W 023 Warnung vor ätzenden Stoffen |
Natriumchloritlösung Calciumhypochloritlösung Natriumhypochloritlösung Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. |
W 001 Allgemeines Warnzeichen |
Trichlorisocyanursäure Natriumdichlorisocyanuratdihydrat |
Das Schild "Allgemeines Warnzeichen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. |
W 028 Warnung vor brandfördernden Stoffen |
Trichlorisocyanursäure Calciumhypochlorit (Feststoff) |
Das Schild "Warnung vor brandfördernden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. |
II. Verbotsschilder
Schild | Stoff | Bemerkung |
P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten |
Calciumhypochlorit Natriumdichlorisocyanurat Trichlorisocyanursäure |
Das Schild "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. |
P006 Zutritt für Unbefugte verboten |
Chlor Chlordioxidlösung Natriumchloritlösung Natriumhypochloritlösung Calciumhypochlorit Trichlorisocyanursäure Natriumdichlorisocyanuratdihydrat Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem nebenstehende Stoffe verwendet werden. |
III. Gebotsschilder
Schild | Stoff | Bemerkung |
M017 Atemschutz benutzen |
Chlor Chlordioxidlösung Calciumhypochlorit Trichlorisocyanursäure Natriumdichlorisocyanuratdihydrat |
Das Schild "Atemschutz benutzen" ist bei Chlorgasanlagen an der Chlorungseinrichtung anzubringen. Bei den übrigen aufgeführten Stoffen ist das Schild an den Stellen anzubringen, wo mit diesen Stoffen offen umgegangen wird, sofern keine wirksame Absaugung vorhanden ist. |
M009 Handschutz benutzen |
Natriumhypochloritlösung Natriumchloritlösung Chlordioxidlösung Calciumhypochlorit Trichlorisocyanursäure Natriumdichlorisocyanuratdihydrat Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Handschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit nebenstehenden Stoffen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. |
M008 Fußschutz benutzen |
Chlor Natriumhypochloritlösung Natriumchloritlösung Chlordioxidlösung Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit nebenstehenden Stoffen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter oder Druckgasbehälter bewegt werden. |
M013 Gesichtsschutz benutzen |
Natriumhypochloritlösung Natriumchloritlösung Chlordioxidlösung Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit nebenstehenden Stoffen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. |
M004 Augenschutz benutzen |
Calciumhypochlorit Trichlorisocyanursäure Natriumdichlorisocyanuratdihydrat |
Das Schild "Augenschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit nebenstehenden Stoffen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. |
M026 Schutzschürze benutzen |
Natriumhypochloritlösung Natriumchloritlösung Chlordioxidlösung Salzsäure Schwefelsäure |
Das Schild "Schutzkleidung benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit nebenstehenden Stoffen offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. |
IV. Zusatzschilder
Schild | Bemerkung |
Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Natriumhypochlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Natriumhypochlorit verwendet wird. | |
Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Calciumhypochlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Calciumhypochlorit verwendet wird. | |
Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Natriumchlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Natriumchlorit verwendet wird. | |
Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorcyanurat ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Chlorcyanurat verwendet wird. |