3.2.16

Darmbearbeitungsmaschinen


 

Die Walzenpaare dürfen sich nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abschnitt 2.8 des Anhanges 1 der Betriebssicherheitsverordnung nur auseinanderfahren lassen, wenn der Antrieb der Maschine nicht läuft; zum gefahrlosen Lösen der Darmschlingen von den Walzen sind geeignete Hilfswerkzeuge zu verwenden.
  Dies wird z. B. erreicht, wenn ein gebogener Darmabstreifer verwendet wird.