3.2.17

Druckluftkanonen für den Abfall- und Reststofftransport


 

Druckluftkanonen mit Füllstandüberwachung zur selbsttätigen Steuerung des Verschlussschiebers müssen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abschnitt 2.8 des Anhanges 1 der Betriebssicherheitsverordnung auch per Hand gesteuert werden können.
  Druckluftkanonen mit Füllstandüberwachung zur selbsttätigen Steuerung des Verschlussschiebers sollten mit einer Befehlseinrichtung ausgerüstet sein, mit der die Steuerung auf Handbetrieb umgestellt werden kann.

 

Die Beseitigung der Verstopfung der Förderrohrleitung darf nur drucklos und entlüftet erfolgen.
  Bei Verstopfung der Förderrohrleitung sollte diese drucklos geschaltet und entlüftet werden können.
  Die Förderrohrleitung sollte so beschaffen sein, dass das Fördergut am Bestimmungsort drucklos freigegeben wird.

 

Die Entnahme von Fördergut am Bestimmungsort muss im drucklosen Zustand erfolgen.
  Dies wird z. B. erreicht, wenn am Ende der Transportrohrleitung ein Luftabscheider vorhanden ist.