3.2.17 |
Druckluftkanonen für den Abfall- und Reststofftransport |
Druckluftkanonen mit Füllstandüberwachung zur selbsttätigen Steuerung des Verschlussschiebers müssen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abschnitt 2.8 des Anhanges 1 der Betriebssicherheitsverordnung auch per Hand gesteuert werden können. |
Druckluftkanonen mit Füllstandüberwachung zur selbsttätigen Steuerung des Verschlussschiebers sollten mit einer Befehlseinrichtung ausgerüstet sein, mit der die Steuerung auf Handbetrieb umgestellt werden kann. |
Die Beseitigung der Verstopfung der Förderrohrleitung darf nur drucklos und entlüftet erfolgen. |
Bei Verstopfung der Förderrohrleitung sollte diese drucklos geschaltet und entlüftet werden können. | |
Die Förderrohrleitung sollte so beschaffen sein, dass das Fördergut am Bestimmungsort drucklos freigegeben wird. |
Die Entnahme von Fördergut am Bestimmungsort muss im drucklosen Zustand erfolgen. |
Dies wird z. B. erreicht, wenn am Ende der Transportrohrleitung ein Luftabscheider vorhanden ist. |